Mittwoch, 31. August 2016

Meinung der Linken zur geplanten Hartz-IV-Erhöhung

Katja Kipping bezeichnet es als beschämend


Ich zitiere mal aus dem Newsletter der Linken:

Hartz-IV: Frau Nahles, das ist beschämend!

Ob Schwarz-Gelb oder Schwarz-Rot — für die Hartz-IV-Beziehenden macht es keinen Unterschied.  Die Regelsätze bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen sollen zum 1. Januar 2017 um fünf Euro für Alleinstehende steigen. "Frau Nahles, das ist beschämend!" kommentierte die Parteivorsitzende Katja Kipping diese mickrige Erhöhung der Regelsätze, die schon von ihrer Vorgängerin klein gerechnet wurden.



30.08.2016 Katja Kipping

Frau Nahles, das ist beschämend!

Die Regelsätze bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen sollen zum 1. Januar 2017 um fünf Euro auf 409 Euro für Alleinstehende steigen. Die Zahl soll vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2013 berechnet worden sein. Dazu erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

"Zweieinhalb Jahre hat das Ministerium gebraucht, um die Zahlen zu veröffentlichen. Mit dem Ergebnis tritt Andrea Nahles in die Fußstapfen ihrer CDU-Vorgängerin Ursula von der Leyen. Das deutete sich schon an, als Nahles verlauten ließ, die bisherige Praxis des Kleinrechnens des Existenzminimums mit allen Tricks und methodischen Unzulänglichkeiten fortzusetzen. Frau Nahles, das ist einfach beschämend. DIE LINKE fordert eine methodisch saubere Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums, damit auch wirklich jede und jeder Einzelne vor Armut geschützt sind. Wir werden die SPD mit entsprechende parlamentarischen Initiativen unter Druck setzen."

LG
Renate
 

Mehr Wohnraumbedarf beim Umgangsrecht mit einem Kind

Ein Urteil von Sozialgericht Kiel zum Thema


Hier wurde jemand ein Mehrbedarf an Wohnraum von 5 Quadratmetern zugesprochen, und zwar sogar im Eilverfahren, um besser das Umgangsrecht mit einem Kind wahrnehmen zu können.

Siehe Link von Sozialberatung Kiel.


LG
Renate
 

Kinderarmut trotz Mindestlohn unverändert .. und wieso wunder Euch das?

Ich schüttel gerade wieder nur noch mit dem Kopf


 Dass Kinder viel Geld kosten, sollte jedem Menschen, der in der Lage ist, sein Gehirn auch zu benutzen statt es nur auf dem Hals mit sich herum zu tragen, eigentlich klar sein.

Dass es nicht möglich ist, von 8,50 Euro in der Stunde - brutto wohlgemerkt - auch nur sich selbst und einen Partner geschweige denn auch noch Kinder zu ernähren, ist doch eigentlich logisch.

Insofern war es auch logisch, dass die Einführung des Mindestlohns nichts an der Kinderarmut in Deutschland ändern wird, weil sowas die Aufstocker-Haushalte doch gar nicht verringern kann.

 Wieso denken Politiker oder solche Leute, die noch einen gut bezahlten Job haben sollten oder eine gute Rente, weil sie älter sind als wir oder so oder gar keine Kinder groß gezogen haben, sondern alles sich selbst gegönnt, während wir Kinder groß gezogen und logischerweise auch ernährt haben, und zwar mehr als eins ... dass Aufstocker gar nicht arbeiten.

Die meisten Menschen arbeiten doch. Das ist in unseren Sozialecken auch so. Die verdienen nur sehr wenig, und dass das so ist, ist die Schuld der Einführung der Hartz-IV-Gesetzte und die Sanktionierungspraxis, wenn man sich weigert, jeden noch so schlecht bezahlten gar nicht der eigenen Qualifikation entsprechenden Job anzunehmen wie z. B. Leiharbeit, also sich ausbeuten zu lassen.

Und nun schütteln sie wieder mit dem Kopf, weil die Kinderarmut nach der Einführung des Mindeslohns sogar zugenommen (geringfügig, kopiere gleich die Zahlen raus) und nicht wie gehofft abgenommen hat.

Mensch Leute .. denken wäre hier angesagt.

Es gibt nur eine Möglichkeit, die Kinderarmut, Altersarmut und Armut überhaupt in Deutschland zu verändern, und das wäre die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das jeder kriegt, jeder Erwachsene, jedes Kind, jeder Alte und Behinderte, das auch zum Leben reicht.

Wenn man dann dazu im Billiglohnsektor was verdient oder andere Einnahmen hat, dann kann man vermutlich klakommen und so ein Einkommen ja auch versteuern. Es haben Euch so viele Leute schon vorgerechnet, dass das BGE diesen Staat nicht mehr kosten würde als das aktuelle System, aber allen helfen würde. Darüber gibt es gut belegte Zahlen, die sich jeder ansehen kann.

Es wird aber nicht gemacht, weil man davon ausgeht, die Menschen wären ja so faul, die würden dann nicht mehr arbeiten.

Das glaube ich erstens nicht, allenfalls von einigen, die heute auch nicht arbeiten, weil sie entweder zu dumm dazu sind oder aber so abgestürzt, dass sie gar nichts mehr auf die Reihe kriegen. und zweitens ... es kostet nicht mehr, warum probiert Ihr es nicht einfach mal aus?

Es wäre zum Wohle aller, der Kinder, der Alten und Behinderten und sogar zum Wohle derer, die noch anständig bezahlte Arbeit haben.

So nun paar Links zum Thema, das gerade mal wieder durch die Presse geht ... sie scheinen wohl ihre Statistiken aufzuarbeiten.


Insgesamt sind es 1,9 Millionen Kinder, die in Armut leben.

Davon die Zahlen derer, die trotz Armut arm sind, und zwar mehr als vorher:

...
Aufstocker-Familien sind Haushalte mit mindestens einem Erwerbstätigen, der zusätzlich zu seinem geringen Gehalt noch Hartz-IV-Leistungen erhält. Bei Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 lebten dem Bericht zufolge 861.022 Kinder unter 18 Jahren in solchen Haushalten. Ein Jahr später, im Januar 2016, seien es 861.539 gewesen.
....


LG
Renate


Dienstag, 30. August 2016

Schwarzarbeit von Flüchtlingen .. und überhaupt die typische Situation

Das ist doch nichts Neues


Ich setze hier mal irgendeinen Link zum Thema, das gerade durch die Nachrichten läuft, nämlich Schwarzarbeit an Flüchtlinge zu vermitteln, sogar in den Behelfsunterkünften.


Ich frage mich immer wieder, in welchem Land eigentlich unsere Spitzenpolitiker zu Hause sind, die bei sowas nun plötzlich staunen.

Das ist normal.

In jedem Wohnsilo ist es an der Tagesordnung, dass die Mieter von Sozialwohnungen oft sogar von den Eigentümern dieser Behelfsunterkünften selbst in Schwarzarbeit vermittelt und auch bewusst gehalten werden.

Es liegt auch oft weniger an den Menschen, die Schwarzarbeit machen als denen, die welche vergeben, denn die sind längst nicht arm und können sich keine Handwerker und Arbeiter oder Angestellte leisten .. die sind nur geizig und nutzen es aus, dass den Rest ja der Staat zubuttert über Sozi, Hartz IV usw.

Das ist doch nicht neu, das ist schon lange so.

Und wenn diese Leute erwischt werden, ja dann gibt es ein kleines Bußgeld von 50.000 oder 100.000 Euro .. für diese Typen ein Taschengeld .. die Arbeiter, die dabei über die Klinge springen, kostet das viel mehr, auch wenn deren Strafe in Euro klar viel niedriger ausfällt .. aber die kostet es ihre nackte Existenz .. obwohl die am allerwenigsten dafür können.

Nun nun brat mir einen nen Storch, dass unsere Politiker staunen, wenn klar die Asylanten, die sich hier noch nichtmal auskennen, selbstverständlich auch für dann vermutlich noch schlechter bezahlte Schwarzarbeit verbraten werden.

Ach Leute, wovon träumt Ihr eigentlich nachts?

LG
Renate

Geplante Regelsatzerhöhung ab 2017

- Mal wieder ein Witz, aber war ja nicht anders zu erwarten -

 Am meisten Glück haben noch die Kinder zwischen 6 und 13, die ab 2017 immerhin 21 Euro mehr und damit statt 291 statt vorher 270 Euro im Monat an Regelsatz zuerkannt bekommen sollen.

Vollkommen leer aus gehen die Kinder bis 6 Jahre, denn bei ihnen bleibt der Regelsatz von bisher 237 Euro bestehen.

Jugendlich zwischen 13 und 18 bekommen 5 Euro mehr im Monat und damit statt bisher 306 dann 311 Euro.

 Jugendliche zwischen 18 und 25 sind mit nur 3 Euro im Monat und damit 327 statt bisher 324 Euro auch extrem niedrig abgespeist worden.

Partner in Bedarfsgemeinschaften, wozu auch Jürgen und ich gehören, gönnt Frau Nahles 4 Euro mehr im Monat und damit 368 statt bisher 364 Euro.

Erstaunlicherweise gilt das mit mehr für Mitglieder in Wohngemeinschaften, die trotz der genauso gemeinsamen Art zusammenzulegen und sich viele Kosten zu teilen, dann den vollen Erwachsenensatz bekommen sollen.

 WG-Mitglieder bekommen dann also genauso wie allein lebende Erwachsene 409 Euro im Monat.

Bei denen wiederum ist die Erhöhung auch nicht hoch, denn sie erhalten lediglich 5 Euro mehr und damit wird dieser Satz von 404 auf 409 Euro angehoben.



 Die Sozialverbände, die Grünen und die Linken reden von Schummeln und willkürlicher Kleinrechnerei und fordern eine komplette Neuberechnung der Regelsätze auf ein Existenzminimum ohne künstliche Kleinrechnerei, indem wie immer nur die alleruntersten Einkommensschichten für so eine Statistik herangezogen werden, die gar nicht mehr ausgeben können, weil sie ohnehin schon weit unter dem Existenzminimum leben.


 Ja .. mal paar Links zu den neuesten Nachrichten:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-nahles-will-regelsaetze-erhoehen-a-1110035.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/hartz-iv-regelsaetze-steigen-2017-zum-teil-deutlich-14412107.html

http://www.n-tv.de/politik/Bericht-Hartz-IV-Saetze-sollen-steigen-article18525066.html

http://www.merkur.de/politik/hartz-iv-regelsaetze-2017-deutlich-steigen-zeitungsbericht-zr-6704190.html

http://www.bild.de/news/aktuelles/news/hartzivregelsaetze-steigen-2017-zum-teil-47562788.bild.html

Na ja ... ich glaube nicht, dass darüber noch viel diskutiert wird, sondern dass wir wohl nicht mehr zu erwarten haben.

Falls doch, werden die Nachrichten uns wohl darüber informieren, denn kritisiert wird das von etlichen Seiten.

Ich gehe davon aus, dass es auch in den kommenden 5 Jahren also damit weitergehen wird, dass in Deutschland Millionen Menschen hungern müssen, Angst haben, dass ihnen Strom, Wasser, Telefon und mehr abgestellt wird, sie aus ihrer Wohnung fliegen, weil sie es nicht schaffen, die Zuzahlungen zur auch oft ja nicht mehr voll übernommenen Miete zu bestreiten, in Lumpen herumlaufen müssen, sich kaum noch Möbel, Geräte und dergleichen leisten können .. und sowieso kein Geld für soziale Kontakte zu anderen Menschen oder gar Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben werden.

Und das in einem der reichsten Länder der Welt, das gerade kürzlich bekanntgab, wieder große Mehreinnahmen gehabt zu haben.

Armes Deutschland.

Mutti Merkel, ich hoffe, Du und Deine sonstigen Kollegen der etablierten Parteien werden es doch noch schaffen, dass die Menschen endlich aufwachen und ne andere Partei wählen.

Noch wählen leider viele, die es tun sollten, schon seit Jahren gar nicht mehr, weil sie die Hoffnung aufgegeben haben, dass sich was ändern ließe.

LG
Renate

Arbeiten trotz Rente

Oft ein Muss, das irgendwann am noch Können scheitern muss


Ich hörte gerade in den Nachrichten, dass sich die Zahl der Renter, und zwar auch von welchen, die schon älter als 74 sind, schon wieder in einem erschreckenden Maß erhöht hat.

Ich verlinke auch gleich,was ich darüber im Internet gefunden habe, möchte aber vorher nochmal sagen, was ich darüber denke:

Unlängst hatte ich einen eigentlich drolligen Textauftrag zu bearbeiten. Der Auftraggeber war eine bekannte Lotterie mit dem Wunsch, etwas über die Rentensituation in Deuschland, aber auch in unseren Nachbarländern zu berichten, ein wenig herauszustellen, dass nicht nur bei uns, sondern überall Bestrebungen in Gange sind, das Rentenalter für die reguläre Altersrente laufend nach oben zu schieben, gleichzeitig aber das tatsächliche Renteneintrittsalter in den meisten Staaten nach unten rücken würde und die alten Leute oft mit extrem hohen Abschlägen in bitterer Armut in Rente gehen würden .. und dann natürlich spaßig dabei unterbringen, dass da nur noch ein Hauptgewinn in besagter Lotterie Abhilfe schaffen könne.

Es ist in der Tat so, dass das Rentendilemma offensichtlich kein rein deutsches Problem ist. Ich habe mir die Lage in etlichen unserer Nachbarstaaten angeschaut und herausgefunden, überall gibt es ähnliche Probleme, und es geht sogar noch schlimmer als in Deutschland mit der Armut im Rentenalter.

Nun bin ich Deutsche und habe zu wenig Erfahrung, um beurteilen zu können, was man in Ländern wie Spanien, Italien, Frankreich, Großbritannien oder Polen besser machen könnte.

Von Deutschland habe ich erst kürzlich in den Nachrichten gehört, dass unsere Einnahmen höher waren als lange vorher, wir Rekordgewinne zu verzeichnen hatten. Sie waren nun am Überlegen, die Steuern zu senken.

Auf die Idee, schonmal die Regelsätze auf den Stand von 2013 anzupassen, was ja nun erst 2017 passieren soll, obwohl die Zahlen schon seit Monaten vorliegen, sind sie natürlich nicht gekommen, von Nachzahlungen ganz zu schweigen. Denn aktuell sehen die Regelsätze für jeden Menschen, der aufstocken muss, und das trifft ja nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch aufstockende Rentner mit zu wenig Rente, die ergänzend Grundsicherung beantragen müssen, ja doch leider so aus, dass die Höhe dieser Regelsätze sich noch auf die Zahlen von 2008 beziehen.

Die sind also 8 Jahre alt und werden, da sie ohnehin nur alle 5 Jahre überprüft und dann noch kräftig nach unten manipuliert werden .. denn nur deshalb wird es so lange dauern, so eine Statistik in die Tat umzusetzen, man muss ja erstmal überlegen, wo man da nicht doch wieder was streichen kann .. dann auch regelmäßig ja nicht sofort angepasst, sondern auch das dauert dann wieder Jahre.

Wieso muss es 4 Jahre dauern, eine Leistung anzupassen und so schon wieder 4 weitere Jahre Inflation ins Land gehen zu lassen?

Wieso werden derartige Leistungen dann nach den Ausgaben der Ärmsten der Armen berechnet, die diese tatsächlich auch ausgeben und nicht danach, was sie ausgeben müssten, um wirklich halbwegs alles kaufen zu können, was sie brauchen?

Denn genauso werden ja diese Statistiken gemacht.

Wer arm ist, kann nicht mehr ausgeben, als man ihm gibt. Das sollte jeder Mensch mit auch nur halbwegs Verstand doch begreifen können.

Danach kann man doch keine Statistik über einen Bedarf aufstellen !!!!!

Und deshalb werden immer mehr Rentner arbeiten müssen und es auch mit über 74 wenn möglich noch tun.

Was aber ist mit denen, die das nicht mehr schaffen ?????

Und irgendwann schafft das keiner mehr und ist zu alt zum jobben. Wurde nicht die Rente mal erfunden, damit alte Menschen sich vor ihrem Tod noch wie es so schön heißt "zur Ruhe setzen können?"

Fitter sind die Menschen offensichtlich nicht geworden, was die Statistiken zeigen, denn sonst würden ja nicht in ganz Europa zunehmend mehr Menschen sogar früher in Rente gehen als im derzeit aktuellen Alter für die Regelaltersrente.

So .. und nun der Link zu dem Artikel, worum es darum geht, dass Ende 2015 in Deutschland 943.000 alte Leute über 65 noch einen Minijob ausgeübt haben, dass 22 % mehr Rentner da noch ergänzend arbeiten mussten als 2010 und sogar 35 % mehr Rentner als 2005.

Nun schreien sie, das wären ja so erschreckende Zahlen.

Ja leben denn unsere Politiker nicht im selben Land wir ihr eigenes Volk. Sie sollten doch Augen im Kopf haben.

Vielleicht fangen ja die ersten jetzt endlich mal an, ihre Brille zu putzen, denn das wird auch Zeit.


LG
Renate

Samstag, 27. August 2016

Auch eine Überlebens-Strategie

Beobachten wir gerade bei jemand, den wir kennen

 Für Jürgen und mich ist ein Auto immer ein Luxusgegenstand gewesen und ist es noch heute, das und Geld kostet, aber das Leben ein wenig bequemer macht.

Das ist bei diesem Auto so und war auch nie anders, im übrigen auch nicht mit meinem Ex-Mann oder in Jürgens früherem Leben.

Dass man mit Autos auch Geld verdienen kann, weiß ich über meinen Ältesten, der davon lebt, Oldtimer zu restaurieren, zu verkaufen und mit Ersatzteilen dafür zu handeln.

 Mein Sohn macht das allerdings schon lange gewerblich und hat einen Meisterbetrieb, der auch recht bekannt für Oldtimer ist.

Dass man offenbar auch als ALG-II-Empfänger sein Einkommen ganz gut mit dem Autoverkauf von ganz billigen alten Kisten aufbessern können muss, beobachten wir nun seit ca. einem Jahr in unserer Siedlung bei jemand, von dem ich mal nicht sagen werde, woher wir ihn kennen. Wir haben uns nur lange gefragt, womit verdient dieser Mann sich schwarz was dazu, wo er doch gar nicht arbeitet und immer zu Hause ist?

Das ist ganz einfach. Er kauft genauso alte Kisten auf, wie Jürgen und ich auch fahren, fährt die aber nicht durchgängig, sondern meldet sie nur an (auf wen, weiß ich nicht genau, vielleicht sich selbst, mag auch sein, auf seine verschiedenen Partnerinnen .. er hat davon mehr als eine .. sowas gibt es), fährt sie ein paar Wochen, verkauft sie dann offensichtlich weiter.

Es muss was dabei übrig bleiben, denn wenn er die alten Autos mit Verlust verkaufen würde wie jemand, der sie eben nur wirklich zum Gebrauch fährt und zuletzt für ein Taschengeld an einen Schrotthändler abgibt, dann wäre es eigentlich nicht möglich, dass er doch immer wieder das Geld hat, sich das nächste Auto anzuschaffen.

Ob er das dem Jobcenter angibt, ich habe keine Ahnung, vermute aber eher nicht.

Ist eigentlich schlau, auch eine Überlebensstrategie.

LG
Renate

Freitag, 26. August 2016

Die Linke zur aktuellen Rentenpolitik

Aus dem aktuellen Newsletter der Linken zum Thema Rente

Ich übernehme das einfach mal alles hierher. Ich selbst berichte Euch ja aktuell schon immer fleißig, was ich persönlich in Sachen Zwangsverrentungsversuch gerade erlebt.

Ich glaube, was ich dazu noch nie gesagt habe, ist folgendes:

Wer wirklich nie viel im Leben gearbeitet hat, wird ja nicht mit 63 zwangsverrentet. Es trifft ja nur die Menschen, die mindestens 35 Beitragsjahre von 41 voll haben. Wer die voll hat, darf mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen. Nur wer 41 Jahre voll hat .. und den zeige mir mal, denn da darf man nie !!!! mal vorübergehend nicht gearbeitet haben, egal aus welchem Grund ... der kann auch ohne Abschläge schon mit 63 in Rente gehen.

Da statistisch betrachtet nur noch sehr wenige Menschen schaffen, wirklich bis ins normale Rentenalter einen sozialversicherungspflichtigen Job zu behalten, der sie auch von Hartz IV weg bringt, werden kaum Menschen mit 63 und 41 Beitragsjahren diese Möglichkeit haben. Die meisten werden genauso wie ich zwar vermutlich noch was arbeiten oder manche auch nicht mehr, so aber nicht diese 41 Jahre voll kriegen, vermutlich aber viele genauso wie ich schon mehr als 35 Jahre und peng sparen sie an uns dann Zwangsfrührentnern richtig viel Geld ein, und das lebenslang. Das ist so eine Gemeinheit.

Na ja .. nun die Linke zu dem ganzen Wust an Änderungsplänen in Sachen Rente:
...

Rente: Zukunftsfähige Konzepte statt zynischer Realitätsverweigerung

"Die Debatte über die Zukunft der Altersvorsorge nimmt absurde Züge an", so Katja Kipping, die Vorsitzende der Partei DIE LINKE. Die Vorschläge reichten von der Rente ab 70 bis hin zu der zynischen Aufforderung, Altersarmut als minimalistischen Lifestyle und "Trend zum Weniger" zu begreifen.
"Nachdem sich in den vergangenen Tagen eine unheilvolle Allianz aus Bild-Zeitung, Bundesbank und Finanzministerium zusammengetan hat, um die gesetzliche Rente sturmreif zu schießen, bin ich froh über diese Stimme der sozialpolitischen Vernunft", kommentierte Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die jüngsten Vorschläge des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) zur Bekämpfung der Altersarmut.
...

Katja Kipping

Debatte über die Rente: Zukunftsfähige Konzepte statt zynischer Realitätsverweigerung

Die Debatte über die Zukunft der Altersvorsorge nimmt absurde Züge an. Die Vorschläge reichen von der Rente ab 70 bis hin zu der zynischen Aufforderung, Altersarmut als minimalistischen Lifestyle und "Trend zum Weniger" zu begreifen, so Katja Kipping, die Vorsitzende der Partei DIE LINKE.

Die schwarz-rote Bundesregierung ist schlecht beraten, wenn sie die Lebensleistung der Menschen in Deutschland den Interessen privater Versicherungskonzerne unterwirft. Fakt ist: die gesetzliche Rente muss gestärkt werden. Der Sozialverband Deutschland SoVD stellt mit seinem Konzept gegen Altersarmut wichtige Bausteine für eine Rentenreform vor, die ich begrüße.
Es gilt, insbesondere denen den Rücken zu stärken, die in hohem Maße von Altersarmut bedroht sind: Frauen, so genannte Solo-Selbständige, Langzeiterwerbslose und Menschen, die längere Zeit krank sind. Chronisch Kranke sind in hohem Maße von Altersarmut betroffen. Die Abschläge sind systemwidrig und ungerecht. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten.
Grundsätzlich fordert DIE LINKE eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente: Niemand soll im Alter von weniger als 1.050 Euro netto leben müssen. Wir wollen, dass künftig alle Erwerbstätigen, Erziehenden, Pflegenden, Erwerbslosen in die gesetzliche Solidarische Rentenversicherung einbezogen werden – wenn alle einzahlen, haben auch alle etwas davon.
...
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/vorschlaege-gegen-altersarmut-kommen-rechten-zeit/?rss


Pressemitteilung


23.08.2016 Matthias W. Birkwald

Vorschläge gegen Altersarmut kommen zur rechten Zeit

"Nachdem sich in den vergangenen Tagen eine unheilvolle Allianz aus Bild-Zeitung, Bundesbank und Finanzministerium zusammengetan hat, um die gesetzliche Rente sturmreif zu schießen, bin ich froh über diese Stimme der sozialpolitischen Vernunft", erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den heute vom Sozialverband Deutschland (SoVD) vorgelegten Vorschlägen zur Bekämpfung der Altersarmut. Birkwald weiter:

"Ich fordere Ministerin Andrea Nahles auf, den Rufen nach einer weiteren Verlängerung der Lebensarbeitszeit und nach einer Absenkung des Rentenniveaus eine klare Absage zu erteilen. Der SoVD hat völlig Recht, dass viele Menschen in schlecht bezahlten und befristeten Jobs von Armutsrenten betroffen sind und immer mehr davon betroffen sein werden.

Für DIE LINKE ist klar: Nur ein Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro brutto garantiert, dass man in Zukunft nach 45 Jahren Arbeit nicht auf das Sozialamt gehen muss. Die von der Bundesregierung geplante sogenannte 'Solidarische Lebensleistungsrente' verdient ihren Namen nicht. Sie ist ein Hohn und brächte im Westen gerade einmal 813 Euro netto und im Osten nur 765 Euro netto. DIE LINKE fordert deshalb eine Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente. Niemand soll im Alter von weniger als 1.050 Euro netto leben müssen." 
...

LG Renate

Jetzt muss man schon klagen, um bei einer Heirat zusammenziehen zu dürfen

Sie haben schließlich gewonnen, aber da fasst man sich an den Kopf !!!


Es geht um ein junges Paar mit Hartz-IV-Bezug, die nun zusammenziehen wollten, weil sie vor hatten zu heiraten. Aufgebot war schon bestellt, wenn ich aus dem Amtsdeutsch so richtig rauslese.

Ich lese aus dem sehr kompliziert formulierten Text auch nach mehrmals durchlesen raus, sie haben Recht bekommen und dürfen sich eine klar angemessene gemeinsame Wohnung suchen.

Wenn ich das richtig verstehe, war einer der beiden oder beide junge Leute wohl noch unter 25, wo man ja sonst nicht von zu Hause ausziehen darf, obwohl man schon seit immerhin 7 Jahren !!!!! eigentlich volljährig ist. Auch das habe ich bisher noch nie nachvollziehen können.

Nun ja ... ich lese da raus, sie haben gewonnen, aber erst nach Klage bis in die zweite Instanz vorm Landessozialgericht Schleswig.

Es ist da entschieden worden, es sei ein nachvollziehbarer plausibler Grund zusammenzuziehen und deshalb eine andere Wohnung zu brauchen, wenn man heiraten will.

Tja ... also ich fass mich da an den Kopf .. aber das ist Deutschland mit seinen Gesetzen, wovon es ja noch mehr gibt, die kein Mensch mehr verstehen kann.

Hier geht es zum Link:

https://sozialberatung-kiel.de/2016/08/21/sh-lsg-zu-erforderlichkeit-eines-umzuges-nach-%c2%a7-22-abs-4-satz-2-sgb-ii/ 

LG
Renate

Donnerstag, 25. August 2016

Versuch meiner Zwangsverrentung

Wie es weitergeht


Also noch nichts Besonderes. Ich habe jetzt in Bezug auf meine eigentliche Klage, die nicht im Eilverfahren läuft, erstmal das Aktenzeichen bekommen.

Ich vermute, da es jetzt eine normale Klage ist, die erst in einer Hauptverhandlung bearbeitet werden wird, dass es nun eine Weile dauern wird, bis sich wieder was tut und ich mehr berichten kann.

Wissen tu ich das allerdings auch nicht. Ich klage in so einer Sache ja auch zum ersten Mal vorm Sozialgericht.

Es steht übrigens als Notiz auf diesem Schreiben, dass es ab dem 15. September 16 beim Sozialgericht Kiel auch einen elektronischen Rechtsverkehr gibt.

Ich vermute, damit wird wohl gemeint sein, dass man jetzt auch per E-mail dort hin schreiben kann und nicht mehr alles ausdrucken muss.

LG
Renate

Dienstag, 23. August 2016

Sparküche

So klappt Überleben auch bei Ebbe im Portemonnaie






Die Ideen fürs Mittagessen an solchen Tagen habe ich im Hauptblog zusammengefasst.


Guten Appetit
Renate

Mittwoch, 17. August 2016

So typisch für Jobcenter-Jobangebote

Was Jürgen heute für einen Vermittlungsvorschlag bekommen hat


Mein Mann Jürgen ist CTA, also chemisch-technischer Assistent.

Berufserfahrung hat er jahrzehntelang ausschließlich in der Kautschuk-Industrie, das heißt sie haben Gummiteile für die Autoindustrie entwickelt.

Was er ganz sicher nie gelernt hat, ist der des veterenärmedizinisch-technischen Assistenten.

Dann kommt noch dazu, dass in denm Job nach der Beschreibung auch Tierversuche gemacht werden.

Gott sei Dank kann Jürgen das von vornherein schon deshalb ablehnen, weil er das ja gar nicht gelernt und keine Ahnung davon hat, denn Tierversuche, also echt !!!!

Toxikologisch affin soll man dann auch sein, was immer das bedeutet, jedenfalls nicht das, was Jürgens jemals beruflich gemacht hätte.

Das ganze dann auch so gehalten, dass man sich nicht per E-mail virtuell bewerben kann, sonst wäre es ja kein Ding, eben mal eine Mail-Bewerbung in der Annahme dort hin zu schicken, wo man davon ausgehen kann, das gibt zu 99,9 % logischerweise eine Absage.

Nee ... sie wollen klar eine schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien, Foto und allem, was dazu gehört und schön teuer ist.

Das Ganze klar dann auch nicht bei dem Arbeitgeber an sich, sondern wie immer beim Jobcenter Leiharbeit.

Jürgen wird da hin schreiben, er hat sich nicht beworben, weil das nichts mit dem Job zu tun hat, den er gelernt hat und er die geforderten Kenntnisse ja gar nicht hat.

Aber das ist so typisch für die Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter. Sie haben nur selten was damit zu tun, was man tatsächlich für einen Beruf hat.

LG
Renate

Dienstag, 16. August 2016

Versuch meiner Zwangsverrentung - der nächste Teilerfolg

Meine Beschwerde beim Landessozialgericht war erfolgreich - juhu !!!!

 Also .. ich habe ja vom Sozialgericht Kiel die Möglichkeit bekommen, gegen deren Bescheid Beschwerde beim Landessozialgericht Schleswig-Holstein in Schleswig einzureichen.

Das habe ich ja gemacht und diese Beschwerde hatte auch Erfolg.

Was ich bisher nicht wusste ist folgendes:

Das Jobcenter hat am 28. Juli 16 bereits versucht, statt mir selbst für mich Zwangsrente zu beantragen.

 Das wurde aber vom Landessozialgericht Schleswig-Holstein in Schleswig per Beschluss verhindert.

Die Begründung ist folgende. Ein Widerspruch hat zwar momentan noch wegen des letzten Urteils des Bundessozialgerichts keine aufschiebende Wirkung mehr, aber sie sagen, wenn ich jetzt schon Rente bekäme, weil das Jobcenter damit Erfolg hätte, dann wäre das schwierig, sowas im Nachhinein wieder rückgängig zu machen, falls ich denn in der Hauptverhandlung bezüglich meiner Zwangsverrentung doch gewinnen sollte.

Deshalb darf nun das Jobcenter für mich noch nicht einfach Zwangsrente beantragen. Auch ein Vertreter der Rentenversicherungsanstalt Berlin wurde als Beisitzer dazu geholt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß also nun Bescheid, dass das Jobcenter Plön dazu auch noch gar kein Recht hat.

Ich habe jetzt also Zeit in Ruhe abzuwarten, wie das Sozialgericht meine Klage behandeln wird. Und die kann ich durch sämtliche Instanzen ziehen, vermute ich.

Der Beschluss vom Landessozialgerichts gegen das Jobcenter ist übrigens unanfechtbar.

Freu !!!!

LG
Renate



Fortsetzung, wie ich mich gegen meine Zwangsverrentung wehre

Text meiner nun neuen Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Jobcenters


Ich habe ja mit der Klage im Eilverfahren erreicht, dass ich nun vom Jobcenter einen ordentlichen Widerspruchsbescheid bekommen habe ... vorher wurde mir nämlich nicht das Recht eingeräumt, überhaupt Widerspruch einlegen zu können.

Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann ich nun ordentlich erneut klagen.

Ich habe mir damit Zeit gelassen,denn man hat ja einen vollen Monat Zeit zu reagieren.

Heute habe ich den Text getippt, der dann jetzt raus geht.

Text siehe unten. Was draus wird, erzähle ich Euch dann wieder.

LG
Renate

Abs.: Renate Hafemann
Breslauer Straße 1 – 3, 24211 Preetz

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel
16.08.16

Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Jobcenters Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön in Bezug auf meine Zwangsverrentung auf meinen Widerspruch vom 06.07.16
Geschäftszeichen 518.2 – 13106//0004064 – W-13106-00436/16
Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o. a. Widerspruchsbescheid möchte ich Klage erheben und diese Klage auch begründen.

Wenn ich bereits in Frührente gehe, bekomme ich diese Rente nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen, da mir Abschläge abgezogen werden, und das ein Leben lang.

Ich habe nicht Jura studiert, sondern nur in den letzten Monaten über die Presse mitbekommen, dass sich in Bezug auf die bisher übliche Praxis der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängern wohl etwas ändern soll und möchte deshalb die Chance nutzen, die Pläne der Regierung diesbezüglich für die spätere soziale Situation meines Mannes und mir im normalen Rentenalter zu nutzen, wenn ich kann.

Auch wenn mir die Argumente des Jobcenters Plön von früher her bekannt sind, denn ich kann ja lesen und bin eine gebildete Frau, und ich auch verstehen kann, dass der entsprechende Sachbearbeiter dort gar nicht anders argumentieren kann, möchte ich nun einmal mit konkreten Zahlen auf unsere ganz persönliche Situation hinweisen.

Wenn ich selbst nicht vorzeitig, sondern im normalen Rentenalter Rente bekommen würde, dann stehen mir aktuell 845,47 Euro brutto zu. Die Deutsche Rentenversicherung rechtet das bei 1 % auf 920 Euro und bei 2 % auf 950 Euro hoch.

Mein Mann würde, wenn er im normalen Rentenalter in Rente gehen darf nur 523,87 Euro Rente bekommen. Bei 1 % ergibt das laut Hochrechnung der Deutschen Rentenversicherung dann später im normalen Rentenalter 560 Euro und bei 2 % 610 Euro.

Und das ist brutto. Ich habe keine Ahnung, wie viel das netto wäre, denn es gehen, was wir von allen anderen Rentnern ja wissen, davon ja auch noch Abzüge runter.

Wir haben jetzt aktuell einen Hartz-IV-Bedarf von 1.242,34 Euro. Und auch dieser Bedarf wird im Mai 2025, also dem Monat, ab dem mein Mann in dem Alter wäre, dass er seine normale Altersrente bekäme (ich dann normal ab Februar 2019 ja schon vorher), ja mit Sicherheit erheblich höher sein als heute, weil auch die Mietobergrenzen und Regelsätze für Menschen, die von ihrem Einkommen nicht oder nicht ganz leben können, ja jedes Jahr angepasst werden.

Ich kann auch nicht hellsehen und weiß nicht genau, was in der Zukunft noch alles passieren könnte, gehe aber nicht davon aus, dass sich an unserer Lage noch sehr viel ändern wird.

Ich rechne vielmehr eher damit, dass wir irgendwann anders als jetzt auch nicht mehr fähig sein werden, unseren Job auszuüben, was zur Zeit noch geht, weil man dazu auf jeden Fall geistig sehr fit und auch körperlich nicht vollkommen krank sein darf, um das zu schaffen. Seit wir das machen, und das ist seit Dezember 2011 der Fall, waren wir beide noch nie krank. Das kann aber mal passieren. Dann sind selbst die wenigen Freibeträge, die wir jetzt noch zusätzlich erarbeiten können, auch nicht mehr da.

Inwiefern sich in Bezug auf die mir dann zustehenden Freibeträge auch noch etwas zum Negativen ändern könnte, denn ich bleibe ja in der Bedarfsgemeinschaft, meine Rente wird vollständig verrechnet werden und wie das mit meinem Zuverdienst ist und den mir dann noch möglichen Absetzungen und Freibeträgen ist, weiß ich nicht, finde ich die Gesamtsituation für mich persönlich vollkommen unklar.

Ich vermute, dass ich bereits ab Beginn der Rentenzeit erhebliche finanzielle Nachteile gegenüber der aktuellen Situation haben werde und weiß eben genau, dass das im tatsächlichen Rentenalter auf jeden Fall so sein wird.

Das finde ich nicht richtig. Dass ich besagte 35 Jahre zusammen bekommen habe, und das als Frau, Mutter von 4 Kindern und mit einer Pflegezeit von 11 Jahren bei meiner eigenen Mutter, zeigt doch wohl deutlich, dass ich in diesem Staat eine Menge geleistet habe.

Ich habe viele Jahre Vollzeit und später auch noch Teilzeit gearbeitet und davon in etlichen Jahren sehr gut verdient. Ich habe vier Kindern das Leben geschenkt und sie trotz Arbeit alle groß bekommen, die heute alle vier berufstätig sind, auch Steuern und Sozialabgaben bezahlen, selbst Kinder bekommen haben, die auch später diesem Staat nützlich sein werden … und zusätzlich habe ich im Alter jahrelang meine Mutter gepflegt und sie nicht mit hohen Kosten für unseren Staat n in ein Pflegeheim abgeschoben.

Als sie starb, war ich sehr alt. Trotzdem habe ich noch etwas gefunden, womit ich ein wenig Geld verdiene, auch wenn das heute eben nicht mehr als Traumjob zu betrachten ist, was man im Alter machen kann. Ich bin zudem selbst nicht mehr kerngesund und nur eingeschränkt arbeitsfähig. Ich darf aufgrund eines schweren Herzleidens gar nicht mehr länger als 3 bis 4 Stunden täglich arbeiten, und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, weil ich vieles wegen meiner Herzkrankheit körperlich nicht mehr schaffe. Die Tätigkeit, die ich hetzt ausübe, ist optimal bei dieser Erkrankung.

Warum will man mich deshalb nun auch noch im Alter bestrafen? Ich finde das nicht fair und hoffe, das Sozialgericht sieht das genauso.

Mit freundlichen Grüßen

Freitag, 12. August 2016

Versuch meiner Zwangsverrentung - Fortsetzung

Habe ne Kopie der Reaktion des Jobcenters auf meine Beschwerde bekommen


Sie schreiben nur, ich sei ja verpflichtet, Frührente einzureichen, weil mir die als vorrangige Leistung zustehen würde und beziehen sich dabei auf das letzte Urteil des Bundessozialgerichts.

Das habe ich ja mal vor ner Weile hier verlinkt, wo jemand verloren hatte .. danach war die Diskussion ja aber nun wieder neu in Gange gekommen, also warte ich mal ab, was nun mir da passiert.

Noch bin ich nicht in Rente. Hätte ich sofort nachgegeben, wäre ich das schon. :)

LG
Renate

Kosten für Telefon- und Internetanschluss sowie Nachsendeauftrag beim Umzug

Bei einem notwendigen Umzug muss das Jobcenter das auch bezahlen


Ich habe hier ein Urteil des Bundessozialgerichts über Sozialberatung Kiel vorliegen und möchte das mal hier verlinken, um diese gute Nachricht auch noch vielen anderen Leuten zukommen zu lassen.

Mehr dazu im Link zu Sozialberatung Kiel:


LG
Renate

Montag, 8. August 2016

Wir kriegen eine neue Heizungsanlage

Falls ohne anschließende Mieterhöhung, eine super Sache


Heute lagen alle möglichen Teile der Heizungsanlage, die sich ja im grünen Nachbarblog befindet, dort auf dem Rasen. Wir haben die Arbeiter einfach gefragt, was das wird.

Also wir kriegen eine Gasheizung.

Das hört sich gut an nach den letzten Jahren, wo die alte Ölheizung ja auch nicht mehr wirklich zuverlässig und auch soweit wir das mal ermittelt haben, gar nicht mehr zulässig war.

Das wird sicher bedeuten, dass die neue gut funktioniert und nicht mehr laufend ausfallen wird.

Sollte das alles noch ohne die nächste Mieterhöhung vonstattengehen (bin ja immer skeptisch bei sowas und wäre mir da nicht ganz sicher .. bin aber auch ein hoffnungsvoller Mensch, der positiv denkt), dass wäre das schon klasse.

LG
Renate

Samstag, 6. August 2016

Versuch meiner Zwangsverrentung - Fortsetzung meines Berichts

Heutige Post vom Landessozialgericht Schleswig-Holstein


Also noch ist nichts Weltbewegendes zu berichten. Meine Beschwerde bezüglich der Gewährung vom einstweiligem Rechtsschutz ist beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig eingegangen und hat nun ein Aktenzeichen.

Diese Beschwerde habe ich eingelegt, damit dem Jobcenter für die Dauer des Gesamtverfahrens nicht erlaubt wird, statt meiner für mich Rente einzureichen, was die Jobcenter, wenn man es selbst nicht tut, nämlich sonst regelmäßig machen.

LG
Renate

Freitag, 5. August 2016

ALG II 30-Euro-Versicherungspauschale

Ein Link von Sozialberatung Kiel


Also es geht hier darum, dass diese 30 Euro-Pauschale auch vom Kindergeld abgezogen werden muss, und zwar monatlich, selbst dann, wenn das Kindergeld einmal für mehrere Monate auf einmal nachgezahlt werden sollte.

Das ist der Link dahin:


Ich muss mich da insofern mal schlau machen, weil diese 30 Euro für mich und Jürgen bisher nie abgezogen worden sind. Ich bin allerdings unsicher, ob die möglicherweise dann in der 100-Euro-Pauschale enthalten sein könnten, wenn man mit dem erzielten Einkommen nur im Nebeneinkommensbereich liegt.


...

§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge

(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen
1.
von dem Einkommen volljähriger Leistungsberechtigter ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,
2.
von dem Einkommen Minderjähriger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind, wenn der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat,
3.
von dem Einkommen Leistungsberechtigter monatlich ein Betrag in Höhe eines Zwölftels der zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Leistungsanspruch nachgewiesenen Jahresbeiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
4.
von dem Einkommen Leistungsberechtigter ein Betrag in Höhe von 3 Prozent des Einkommens, mindestens 5 Euro, für die zu einem geförderten Altersvorsorgevertrag entrichteten Beiträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch; der Prozentwert mindert sich um 1,5 Prozentpunkte je zulageberechtigtes Kind im Haushalt der oder des Leistungsberechtigten,
5.
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.
(2) Sofern die Berücksichtigung des Pauschbetrags nach Absatz 1 Nummer 5 im Vergleich zu den bei Benutzung eines zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Fahrtkosten unangemessen hoch ist, sind nur diese als Pauschbetrag abzusetzen.
(3) Für Mehraufwendungen für Verpflegung ist, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten Erwerbstätigkeit entfernt erwerbstätig ist, für jeden Kalendertag, an dem die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abzusetzen.
 
...

Das ist der Link zu der Verordnung, muss aber wegen dem Einkommen und Freibeträgen nochmal weitersuchen.



(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge
nach Absatz 1 Satz 1 Nummer
3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzuset-
zen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400
Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der
erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der 
Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100
Euro übersteigt. Erhält eine leistungsberechtigte
Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach §
3 Nummer 12, 26, 26a
oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze
1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100
Euro monatlich der Betrag von 200
Euro monatlich und an
die Stelle des Betrages von 400
Euro der Betrag von 20Euro tritt.
§ 11a Absatz 3 bleibt unberührt.
 
 
(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen
Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100
Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20
Prozent und 2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1000
Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
Anstelle des Betrages von 1200
Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder
mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjährig es Kind haben, ein Betrag von 1500
Euro.

...
Also Nr. 3 - 5 .. die 30 Euro stehen aber in 1 oder 2.

Da werde ich demnächst mal nach fragen, wenn ich den nächsten Bescheid kriege.

LG
Renate
 

Mittwoch, 3. August 2016

Der Luxus fließendes Wasser

- Bezogen auf den Begriff relative Armut -


Wenn ich hier normalerweise über Armut schreibe, dann meine ich damit die relative Armut in Deutschland, weil die Kluft in meinem Heimatland zwischen Armen und Reichen von Jahr zu Jahr größer wird.

Es ist mir durchaus bewusst, dass Armut noch viel schlimmer sein kann als hier bei uns.

So ist es immerhin für die meisten Menschen in Deutschland noch normal, irgendeine Wohnung mit fließendem Wasser zu haben. Natürlich gibt es Obdachlose, wo das nicht so ist und die Menschen, denen man den Strom abgestellt hat und nicht geholfen in so einer Lage, werden auch von Jahr zu Jahr mehr.

Es gibt aber Länder, wo fließendes Wasser oder gar warmes Wasser nicht zu den alltäglichen Luxusgütern gehören.

Was das heißt, erleben wir gerade durch einen Rohrbruch.

Seit gestern Nachmittag ist hier nun das Wasser weg. Der Schaden ist inzwischen zwar eigentlich behoben, aber die Hausmeisterin hat erst dann die Erlaubnis, das abgestellte Wasser wieder anzustellen, wenn alle betroffenen Mieter zu Hause sind und ihr Bescheid gesagt haben.

So lange müssen wir nach wie vo nun das Wasser in Flaschen und Kanistern aus der Waschküche des Nachbarhauses holen, haben natürlich, weil auch kein Warmwasserboiler funktioniert, sowieso kein warmes Wasser es sei denn über den Herd, wo man welches im Kochtopf aufsetzen kann.

Die Klospülung per Kanister zu ersetzen, ist ein echter Witz und .. na ja eine Riesensauerei.

Ich habe das ungute Gefühl, dass es Tage dauern könnte, bis wir hier wieder fließendes Wasser haben, denn hier gibt es so viele Mieter, von denen ja keiner weiß, wo sie überhaupt alle sind.

Manche haben nur eine Alibi-Wohnung, weil sie zu irgendeiner Bedarfsgemeinschaft gehören und werden nur ab und zu reinschneien, um ihre Post aus dem Briefkasten zu holen.

Leute können in Urlaub, auf Montage oder sonstwo, also tagelang weg sein, bis die überhaupt wieder her kommen.

Aber bis alle sich gemeldet haben, wird hier das Wasser nicht wieder angestellt, weil es ja sein könnte, dass in irgendeiner Wohnung dann von allein ein Wasserhahn laufen und wo was überlaufen könnte.

Halte ich zwar für unwahrscheinlich, aber nun ja .. ist wohl so Vorschrift.

Also warten.

Wenn ich mir das so überlege in Anbetracht des Begriffs der relativen Armut, haben wir es in Deutschland verglichen mit Ländern, wo fließendes Wasser nicht alltäglich ist, ja noch fast gut.

Aber zu doll will ich unsere Regierung nun doch nicht loben, denn auch die relative Armut könnte hier besser aussehen, wenn man die ganz Reichen mal mehr zur Kasse bitten würde.

LG
Renate