Also als Rentnerin und Aufstocker beim ALG II kriegen Jürgen und ich vom Staat garantiert mehr als wir einzahlen.
Ich bezahle von meiner Rente Kranken- und Pflegeversicherung, bin aber nicht steuerpflichtig, weil wir dazu beide zusammen zu wenig Einkommen haben und ja als Ehepaar beim Finanzamt abrechnen müssen, denn wir haben keine Gutertrennung vereinbart.
Unser Zuverdienst ist nicht hoch, man zieht mir zwar etwas von meiner Rente indirekt ab, aber nicht so viel, dass der Jürgen nicht trotz dieser Rente und unserem Zuverdienst noch ein bisschen vom Jobcenter dazu bekommen würde.
Also wir profitieren vom Staat.
Eins bezahlen wir aber auch. Das sind so Dinge wie Umsatzsteuer, Versicherungssteuer und vieles mehr .. ich kopiere das mal, denn das zahlt jeder, selbst Leute, die anders als ich keine Sozialabgaben oder sozusagen Unterhalt zahlen müssen.
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Die Steuern knüpfen an unterschiedliche Bemessungsgrundlagen an.
Während sich die Höhe der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags
an der Höhe des Einkommens orientiert, berechnet sich die Höhe der
sogenannten Verkehrs- und Verbrauchsteuern in der Regel auf Grundlage
der Ausgaben. Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Versicherungsteuer,
Tabaksteuer, Alkoholsteuern sowie Wett- und Lotteriesteuer werden also
auch von ärmeren Haushalten gezahlt, die von der Einkommensteuer befreit
sind. Weitere Steuern, die zwar nicht unbedingt proportional mit
den Ausgaben steigen, aber dennoch am Konsum anknüpfen, sind die
Grundsteuer (die sowohl Mieter als auch Wohneigentümer zahlen) und die
Kfz-Steuer. Der Anteil der Verkehrs- und Verbrauchsteuern am Einkommen
ist für die ärmsten Haushalte am höchsten, weil diese in der Regel den
größten Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben müssen und kaum sparen
können. Mit steigendem Einkommen fällt die Konsumquote und somit
auch die prozentuale Belastung des Einkommens mit Verkehrs- und
Verbrauchsteuern. Der gesparte Teil des Einkommens wird nicht sofort
belastet, sondern erst wenn die Ersparnis aufgelöst und konsumiert wird. (Quelle: IW Köln)
...
Nach der Grafik, wo man da Haken machen kann, kriegen wir vom Staat inklusive meiner Rente im Jahr 6.400 Euro und zahlen zurück durch alle möglichen dennoch anfallenden Steuern 3.866 Euro.
Vielleicht habt Ihr ja Lust, auch mal Euer Einkommen und Eure Familiensituation da einzugeben und ausrechnen zu lassen, wie das bei Euch ist.
Es darf gelacht werden .. weil nach vorne tut die AfD doch immer so menschenfreundlich und will für die Armen da sein.
Ich übernehme den Text mal, weil der darf nicht untergehen, das wäre jammerschade drum.
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Umstrittenes Mietengesetz in Berlin AfD im Bundestag will verfassungsrechtlich gegen Mietendeckel vorgehen
Nach CDU und FDP will jetzt auch die AfD gegen den Mietendeckel
vorgehen. Die Fraktion will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen,
braucht aber Unterstützer.
Die AfD-Bundestagsfraktion will gegen das Berliner
Mietendeckel-Gesetz vorgehen. Sie hat im Bundestag einen Antrag auf
Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Wie es
in dem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt, bestünden „Zweifel
über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit“ des im Januar
beschlossenen Mietengesetzes mit dem Grundgesetz.
Dies gelte zum einen mit Blick auf die Eigentumsgarantie, zum anderen
sei das Land formell gar nicht zuständig für ein solches Gesetz,
argumentieren die Antragssteller. Es sind ähnliche juristische
Argumente, die Rechtswissenschaftler schon mehrfach gegen das Gesetz vorgebracht hatten.
Nachdem der Mietendeckel im Januar nach langen Diskussionen
im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden war, hatten mehrere
Parteien angekündigt gegen das Gesetz vorzugehen. Berliner CDU und FDP
hatten Klagen vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Ein Bonner
Professor für Öffentliches Recht erstellt die Klageschrift für die
beiden Parteien, die nun im zweiten Quartal eingereicht werden soll.
Auf
Bundesebene strebt die AfD nun eine sogenannte „abstrakte
Normenkontrolle“ an. Bei der Normenkontrolle prüft das
Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz
vereinbar ist. Eine Normenkontrollklage können die Bundesregierung,
Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages
anstrengen.
Die Verfassungsrichter können die
Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen. Der Antrag soll
in der laufenden Sitzungswoche ohne Aussprache in die zuständigen
Ausschüsse überwiesen werden. Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass er
das erforderliche Viertel der Stimmen erhält.
Grünen-Abgeordnete vermutet Zusammenhang zu Großspende
Die
Berliner Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sagte dem Tagesspiegel: „Die
Mehrheit in Deutschland begrüßt den Mieterschutz durch den Mietendeckel.
Ums Volk geht es der AfD wohl weniger als um ihren Spender.“
Hintergrund ist die Großspende eines Berliner Immobilienunternehmers,
die am Dienstag bekannt geworden war.
Der
Berliner Unternehmer Christian Krawinkel hat laut der Verwaltung des
Deutschen Bundestages 100.000 Euro an die Partei gespendet. Es ist die
größte bekannte Einzelspende an die Partei seit 2016. Krawinkel hatte
den Geldsegen allerdings nicht mit dem Kampf gegen das Mietengesetz
begründet.
Er teilte mit: „Aktuelle politische Ereignisse in Thüringen“ hätten ihn
veranlasst, als „initiative Spende“ der AfD das Geld zu geben, sein
Motto: „für mehr Demokratie in unserem Land“. Das Geld ließ Krawinkel
nicht der Bundespartei, sondern dem Thüringer Landesverband von Björn
Höcke zukommen.
...
Netter Fund, nicht?
Aber die Leute, die sich von Fake-Meldungen vor den Karren der AfD spannen lassen und erst begreifen würden, was sie da gemacht haben, sollte diese Partei mal noch mehr Einfluss kriegen, die lesen ja selten lange Texte und wissen sowas dann leider nach wie vor nicht.
Wie sagt man so schön, Dummheit siegt zuweilen leider.
Eine Stellungnahme, die ich Euch gern weiterleiten möchte:
...
Datum: 11.02.2020
Nr.: 2-20
Michael Kellner, Politischer Bundesgeschäftsführer von Bündnis 90/Die
Grünen, ruft angesichts zahlreicher Angriffe gegen Politiker der FDP zu
Besonnenheit auf:
„Mit großer Sorge sehe ich die Angriffe und Bedrohungen, denen Thomas
Kemmerich und andere Politikerinnen und Politiker der FDP nach den
Ereignissen der letzten Woche in Thüringen ausgesetzt sind.
Es darf nicht sein, dass die Ehefrau von Thomas Kemmerich auf offener
Straße angespuckt, seine Kinder wegen massiver Anfeindungen unter
Polizeischutz zur Schule gebracht werden. Dass andere FDP-Politikerinnen
und Politiker beleidigt und bedrängt werden.
Zur Demokratie gehören mitunter harte verbale Auseinandersetzungen – in
der Sache. Angriffe auf Personen jedoch sind eine klare
Grenzüberschreitung."
_______________________________________________
Mailingliste Pmabo@news.gruene.de
von Buendnis 90/Die Gruenen
Mal der Anfang .. sonst bitte selbst lesen .. ein extrem interessanter Text über eine Versammlung in Lüneburg.
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Kontroverse: Darf die AfD rechtsextrem benannt werden? Bei den Oppositionsparteien und in der Öffentlichkeit wird
die AfD immer wieder als rechtspopulistisch oder rechtsextrem benannt.
Die AfD selbst sieht sich nicht so und bezeichnet sich als demokratisch.
Ein Fall aus Lüneburg von Inge Hannemann.
Habe ich gerade in Newsletter der Linken gefunden:
Ich übernehme das erstmal aus der E-mail, die ich bekommen habe:
...
Mieterhöhungen stoppen. Mietendeckel überall!
Es
ist vollbracht: Der Berliner Mietendeckel ist Gesetz. Das ist bisher
einmalig in Deutschland. Rot-Rot-Grün hat die Notbremse gegen
Mietenwahnsinn gezogen. Der Mietendeckel verbietet Mieterhöhungen für
die nächsten fünf Jahre, legt Obergrenzen für die Mieten fest und
ermöglich die Absenkung von überhöhten Mieten. Davon profitieren rund
anderthalb Millionen Haushalte. Alle Informationen rund um den
Mietendeckel finden sich auf der Seite des Berliner Landesverbandes.
Die
CDU als Anwalt der Immobilienlobby hat bereits angekündigt, gegen die
Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu klagen. Dabei rührt sie
selbst in der Bundesregierung keinen Finger, um Mieterinnen und Mieter
vor der Profitgier der Immobilienkonzerne zu schützen. Das lassen wir
nicht unwidersprochen: Wenn die CDU Klage gegen den Mietenstopp und
Mietendeckel einreicht, rufen wir zu einem bundesweiten Aktionstag auf.
Mehr Infos in Kürze auf www.miete-bezahlbar.de
In den letzten Monaten haben wir zusammen mit den vielen
Mieterinitiativen und engagierten Berliner*innen für ein
Mietendeckel-Gesetz gekämpft. Am 30. Januar 2020 wurde der Mietendeckel
beschlossen. Berlin ist damit bundesweit Vorreiter und setzt dem
Mietenwahnsinn wirksam etwas entgegen. Der Dank gilt auch den vielen
Berliner*innen und den Initiativen, die konsequent Druck gemacht haben.
Warum braucht Berlin überhaupt einen Mietendeckel?
Die Mieten kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Die Sorge
um den Verlust der eigenen Wohnung treibt viele Menschen um. Für uns
ist klar, dass Berlin nicht wie London oder Paris werden darf. Unsere
Stadt muss für alle Menschen bezahlbar und lebenswert bleiben. Von der
Bundesregierung ist in absehbarer Zeit nichts zu erwarten, was den
Mieter*innen wirklich hilft. Berlin muss den eigenen Weg weitergehen.
Also auf Landesebene alles tun, damit das Recht auf Wohnen Vorrang hat
vor Profitinteressen.
Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um den Mietenwahnsinn zu
stoppen und die soziale Mischung in unserer Stadt zu erhalten. Der
Mietendeckel verschafft den Mieter*innen die dringend benötigte
Atempause. Rund 1,5 Millionen Berliner Haushalte werden vom Mietendeckel
profitieren. Der rot-rot-grüne Senat hat im Oktober den Gesetzentwurf
beschlossen, jetzt muss er noch ins Abgeordnetenhaus und das Gesetz soll
dann Anfang 2020 in Kraft treten.
Was steht drin? Was heißt das für mich?
Verschnaufpause für die Mieter*innen – Mietenstopp für fünf Jahre:
Die Mieten werden mit Stand des Stichtages vom 18. Juni 2019 für einen
Zeitraum von fünf Jahren weitgehend eingefroren. Auch für Staffelmieten
ist die am 18. Juni 2019 geltende Miete entscheidend. Ab 2022 darf die
Miete höchstens um einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr
erhöht werden, jedoch nur soweit, bis der entsprechende Wert der
Mietentabelle erreicht ist. Umzüge werden wieder möglich – verbindliche Mietobergrenzen:
Der Mietenwahnsinn wird vor allem auch durch die hohen
Wiedervermietungsmieten befeuert. Diese Preisspirale wird mit dem
Mietendeckel durchbrochen. Es wird eine Mietentabelle eingeführt, in der
es verbindliche Mietobergrenzen für Wiedervermietungen gibt. Wird eine
Wohnung wieder vermietet, gilt die Miete, die die Vormieterin gezahlt
hat. Falls die vorherige Miete höher ist als die Tabellenmiete, muss sie
auf die Tabellenmiete abgesenkt werden. Damit wird es wieder möglich
sein, innerhalb der Stadt bezahlbare Wohnungen zu finden und umzuziehen. Absenkung überteuerter Mieten: Bereits jetzt zahlen
viele Haushalte überhöhte Mieten und hatten kaum eine Handhabe dagegen
vorzugehen. Auch das wird sich mit dem Mietendeckel ändern. Wenn die
Miete bestehender Mietverträge mehr als 120 Prozent der Mietentabelle
beträgt, kann sie auf 120 Prozent der Mietentabelle abgesenkt werden.
Dafür müssen die Mieter*innen einen Antrag stellen. Diese Regelung wird
neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam. Modernisierungen ja – Preistreiber nein: Die
Geschäftspraxis der großen Immobilienunternehmen beruht vor allem
darauf, Wohnungen im Bestand aufwändig zu modernisieren und so viele
Kosten, wie möglich, auf die Mieter*innen umzulegen. Modernisierungen
werden auch zukünftig möglich sein, aber dies muss von den
Vermieter*innen gemeldet werden. Modernisierungen, die die Miete um
maximal einen Euro pro Quadratmeter erhöhen würden, können weiterhin
ohne Genehmigung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die
Modernisierung für die energetische Sanierung oder für mehr
Barrierefreiheit erforderlich ist. Kosten von Modernisierungen, die
einen Euro pro Quadratmeter übersteigen, werden durch Förderprogramme
kompensiert, aber nicht zu Lasten der Mieter*innen. Neubau ankurbeln: Der Mietendeckel alleine wird das
Mietenproblem nicht lösen, wir brauchen natürlich auch weiterhin Neubau.
Die Zahl der der fertig gestellten Wohnungen wächst. Wohnungen, die
nach dem 1. Januar 2014 gebaut wurden und künftig gebaut werden, sind
von dem Gesetz ausgenommen. Gleiches trifft auf Sozialwohnungen zu, für
die eigene Regelungen gelten. Härtefälle: Vermieter*innen, die durch die neuen
Regelungen dauerhaft in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, kann
nach Überprüfung eine Erhöhung der Miete genehmigt werden. In diesem
Fall können Mieter*innen für den Betrag, der oberhalb der Obergrenze
liegt einen Zuschuss beantragen. Durchsetzung: Vermieter*innen, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen.
Geht das rechtlich überhaupt?
In Artikel 28 Absatz 1 der Verfassung von Berlin ist das Recht auf
angemessenen Wohnraum verankert. Mehrere juristische Gutachten
bestätigen, dass ein öffentlich-rechtlicher Mietendeckel des Landes
Berlin möglich ist. Denn seit der Föderalismusreform sind die
Bundesländer für das Wohnungswesen zuständig.
Was tun, wenn trotzdem eine Mieterhöhung gekommen ist?
Der Mietendeckel soll rückwirkend ab dem 18. Juni 2019 gelten. Um
diesen Tag herum haben noch einige Wohnungskonzerne Mieterhöhungen
verschickt. Allen Betroffenen empfehlen wir, sich bei Mietervereinen
oder den bezirklichen Mieterberatungen beraten zu lassen.
Wenn der Mietendeckel kommt, entfällt dann die Vergesellschaftung?
Nein. Für DIE LINKE stehen Mietendeckel und Vergesellschaftung nicht
gegeneinander, sondern ergänzen sich. Der Mietendeckel ist eine
befristete Lösung zur schnellen Linderung des Mietenwahnsinns. Die von
der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« angestrebte
Vergesellschaftung, die wir unterstützen, soll auf lange Sicht die
Wohnungsbestände der großen profitorientierten Wohnungsunternehmen in
Gemeinwirtschaft überführen und damit dauerhaft bezahlbare Wohnungen für
die Berliner*innen sichern.
Bei
vielen Menschen geht die Angst vor der nächsten Mieterhöhung um. Immer
größere Anteile vom Lohn und der Rente müssen für die Miete aufgebracht
werden. In Berlin können die Mieterinnen und Mieter jetzt aufatmen: Die
rot-rot-grüne Landesregierung verbietet Mieterhöhungen für die nächsten
fünf Jahre ("Mietenstopp") und legt Obergrenzen für die Mieten fest
("Mietendeckel"). Anderthalb Millionen Haushalte werden davon
profitieren.
Wir kämpfen für bezahlbare Mieten überall in
Deutschland. Die Bundesregierung blockiert. Ihre Mietpreisbremse nützt
den Mieterinnen und Mietern nicht und macht den Immobilien-Konzernen
keine Angst. Es fehlen bundesweit mindestens 5 Millionen
Sozialwohnungen. Gemeinsam machen wir Druck: Für einen Mietendeckel und Mietenstopp überall in Deutschland!
Ja, ich bin dabei.
...
Da oben könnt Ihr unterschreiben, wenn Ihr möchtet.
Ich habe das gerade gemacht, weil ich diese Idee, sowas bundesweit endlich zu tun, gut finde.