Freitag, 14. Juni 2019

Willkürliche Zensur bei Jappy gehört zu deren Hausrecht

Und das Hausrecht dürfen sie auch ohne jede Begründung ausüben


Ich zitiere mal die endgültige Antwort, die ich dort bekommen habe.

Habe inzwischen übrigens von anderen Usern teils Nachrichten bekommen, die es noch viel schlimmer erlebt haben bis hin zum Verbot, überhaupt noch was in den Ticker zu schreiben.

Nun gut .. auch in unseren Blogs haben Jürgen und ich beispielsweise das, was man Hausrecht nennt. Wir schalten Kommentare grundsätzlich per Hand frei und wenn sich das nach Spam liest oder einer uns von vornherein nur beleidigen will, dann machen wir da von unserem Hausrecht klar auch Gebraucht, indem wir sowas gar nicht erst veröffentlichen.

Auch wir beide sind nicht verpflichtet, dass nun gegenüber den Leuten, deren Kommis wir gar nicht erst freischalten zu begründen .. wir dürften sogar nachträglich klar welche wieder löschen, wenn uns die Nase dieser Person auch einfach so nicht passt.

So ist das bei Jappy wohl auch.

Es wäre dennoch nett gewesen, mal zu sagen, es tut ihnen leid und war überzogen oder so ... und ganz ehrlich, sollte mir sowas da öfter passieren, dann muss ich bei Jappy nicht Mitglied sein.

...

Im Prinzip dürfte man mit uns sogar im Job auf der Plattform, für die wir seit Jahren Texte schreiben, umgehen. Auch die können ihren Autoren ohne Angabe von Gründen kündigen oder sie sogar für die Zukunft sperren. Ist sicher auch Hausrecht.

Wie das bei Facebook ist, keine Ahnung, vermute aber, es wird da nicht anders sein.

...
Zitat siehe unten.

LG
Renate

...
Hallo,

Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit wird durch das Grundgesetz garantiert:
Zitat: "Art. 5 Abs. (1)"
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]


Das Grundgesetz schränkt die Meinungsfreiheit aber auch ein:

Zitat: "Art. 5 Abs. (2)"
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Dass ein Moderator also mit Berufung auf die Nutzungsregeln oder gesetzliche Regelungen eingreift, ist keine verfassungswidrige Zensur, sondern legitim.

Hausrecht
Gemäß BGB §305 gelten die Nutzungsbedingungen für die Mitgliedschaft bei Jappy.

In den Nutzungsbedingungen ist festgehalten:

Zitat: 6.4. Nutzungsbedingungen

Es gilt das Hausrecht, von dem sowohl die Administratoren, als auch die Moderatoren jederzeit auch ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen können.


Jappy ist also keine Plattform, die allen gleich zugänglich sein muss.

Jappy wird als GmbH betrieben und diese hat volle Verfügungsgewalt über den Geschäftsbereich. Administratoren und Moderatoren nehmen diese Verfügungsgewalt wahr und sorgen für die Einhaltung der Regeln nach Hausrecht.

Mit der Anmeldung bei Jappy hat man sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen verpflichtet. Den Anweisungen der Administratoren und Moderatoren ist daher Folge zu leisten.

Herzlichen Gruß,




ext. Bild

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