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Sonntag, 17. März 2019
Wichtig für jugendliche ALG-II-Empfänger ...
.. auch nach Beginn der Volljährigkeit
Ein wichtiges Urteil über Rückforderungen, die sich auf Zeiten beziehen, in denen junge Erwachsene noch nicht volljährig gewesen sind.
Mehr siehe Sozialberatung Kiel.
https://sozialberatung-kiel.de/2019/03/02/haftungsbeschraenkung-minderjaehriger-auch-bei-eintritt-der-volljaehrigkeit-im-klageverfahren/
LG
Renate
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