Freitag, 27. Oktober 2017

Prozentuale Grundlage zur Aufteilung der sogenannten Regelsatztorte

Habe jetzt das Dokument gefunden, wonach man das ausrechnen kann


Und zwar bei der Bundesagentur für Arbeit die  Prozentzahlen, wie viel für wen in der Regelsatztorte je nach Anteil in der Bedarfsgemeinschaft überhaupt enthalten ist.

Weil man die schönen bunten  Regelsatztorten ja immer nur für einen Einzelhaushalt findet.

So kann man sich das selbst ausrechnen, und zwar auch außer für Einzelhaushalte für jede nur erdenkliche Konstallation einer Bedarfsgemeinschaft.


Das ist von 2008 ... die Zahlen müssen dann immer an die jeweilige Regelsatzerhöhung Jahr für Jahr angepasst werden .. aber hier sind die Grundlagen der prozentualen Aufteilung genannt.

Alleinstehende kriegen danach 100 %, Partner in Paar-Bedarfsgemeinschaften jeder 90 %, bei Kindern ist das je nach Alter unterschiedlich .. man kann sich das dann aber anhand der Beträge, die die Kinder dann aktuell an Regelsatz bekommen, in Prozenten auchausrechnen.

Ich will mich hier nur erstmal grundsätzlich informieren.

Aufgeteilt wird die Regelsatztorte dann nämlich je nach Regelsatzhöhe folgendermaßen:

37 % für Nahrung, Getränke und Tabakwaren

10 % für Bekleidung und Schuhe

8 % für alle sogenannten Wohnungskosten außer Heizung und Miete wie Strom, Tapeten, Teppiche, Gardinen, Farbe zum Streichen und dergleichen

7 % für Möbel, Apparate und Haushaltsgeräte

4 % für Gesundheitspflege

4 % für Verkehr

9 % für Telefon und Fax (heute dann auch Internet, ohne das es nicht mehr geht)

11 % für Freizeit und Kultur

2 % für Beherbergungs- und Gaststättenkosten 

8 % für sonstige Waren und Dienstleistungen

Angeblich soll immer im Juli eines Jahres die Regelsatzleistung an die Änderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden .. ob das noch so gemacht wird, weiß ich nicht, aber was Neueres ist bei der Bundesagentur für Arbeit darüber nicht zu finden.

Dann gibt es für bestimmte Menschen noch einiges an Mehrbedarfen. Das übernehme ich jetzt aber mal nicht .. wie Zuschläge für Schwangere, Behinderte oder Alleinerziehende mit kleinen Kindern, Menschen mit  bestimmten Ernährungsproblemen und so weiter .. 

Durchrechnen auf die aktuellen Zahlen tu ich das später mal.

Erstmal wollte ich nur gern die prozentualen Grundlagen rausfinden.

LG
Renate
 


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