- Außerdem noch eine Befangenheitsrüge -
Nun müssen wir schauen, was daraus wird .. sollte das wieder alles abgelehnt werden, haben wir das Recht, eine Verfassungbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.
Ich stelle den Text .. aber dergestalt verändert, dass ich alle Namen durch XXX ersetzen werden, bei der Stalkerin nehme ich XXX und bei der Richterin, die wir meinen dann XXX-XXX.
Siehe unten.
LG
Renate
Abs.:
Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Straße 1 – 3, 24211 Preetz
09.10.17
Amtsgericht
Plön
Lütjenburger
Straße 48
24306
Plön
Anhörungsrüge
nach Art. 103, Absatz 1, GG, bezüglich unserer Widerklage beim
laufenden Verfahren 70 C 544/16
(unter
Bezugnahme aller dazu gehörenden sonstigen Verfahren mit den
Aktenzeichen 70 C 820/16, 52 F 213/17 sowie 11 XVII 2964)
Befangenheitsrüge/Ablehnungsgesuch
nach § 42 ZPO der Richterin XXX-XXX in Bezug auf das laufende
Verfahren 70 C 544/16 (auch bezogen auf das Aktenzeichen 70 C 820/16
und das vollkommen unnötige durch diese Befangenheit entstandene
Aktenzeichen 52 F 213/17)
Erinnerung
bezüglich der Kostenfestsetzung zum Aktenzeichen 70 C 820/16 und
vorsorglich auch gleich auf mögliche Kosten des Aktenzeichens 52 F
213/17
Bitte
darum, Herrn Jürgen Gilberg als Drittwiderkläger mit in das
laufende Verfahren 70 C 544/16 aufzunehmen
Erneuter
Antrag, uns bitte die Unterlagen zum Einreichen des Antrags auf
Prozesskostenhilfe zuzuschicken, damit wir den ausgefüllt und mit
den dazu gehörenden Unterlagen versehen zurückschicken können
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir
kennen den genauen Grund nicht, können deshalb nur vermuten, dass
die Richterin XXX-XXX anders als ihre zunächst neutrale Vorgängerin
Richterin YYY, zu gut mit den Eltern der Klägerin XXX, deren Vater
ja als Jurist vielen Mitarbeitern des Amtsgerichts Plön sehr gut
bekannt ist und wo wir auch mitbekommen haben, dass sehr besorgte
Fragen nach seinem Befinden an seine Ehefrau gestellt wurden, als es
zur ersten Vergleichsverhandlung am 17.11.2016 zwischen XXX und
Renate Hafemann kam und Herr Gilberg als möglicher Zeuge genauso wie
die Mutter von XXX als ebenfalls mögliche Zeugin während der
Verhandlung draußen warteten und Frau XXX selbst in der Verhandlung
eine Art Nervenzusammenbruch oder dergleichen erlitt und aus dem
Sitzungssaal hinausrannte.
Da
Herr Gilberg draußen wartete, hat er deshalb vieles hören können,
was möglicherweise nicht unbedingt für seine Ohren bestimmt gewesen
sein mag, aber gut zu der Art und Weise passt, wie unsere Widerklage
beziehungsweise dann nach dem auch durch Frau XXX-XXX angenommenen
Antrag, Frau Hafemann unter Betreuung zu stellen , dann schließlich
gesonderte Klage und Bitte um eine einstweilige Verfügung gegen XXX,
die dann wieder auch von Frau XXX-XXX bearbeitet wurde, gehandhabt
worden sind.
Wir
lehnen die Richterin XXX-XXX als befangen ab und bitten darum, uns
nun endlich das uns zustehende Recht auf rechtliches Gehör nach Art
103, Absatz 1, GG, unter einem neutralen Richter zu gewähren, der
nicht versucht, Frau XXX bezüglich ihrer Stalking-Aktivitäten uns
gegenüber zu beschützen.
Die
Begründung sieht folgendermaßen aus.
Unter
vollkommen absurden Umständen hat diese Richterin den Antrag des
Anwalts der Klägerin XXX angenommen, Frau Hafemann eventuell unter
Betreuung stellen zu lassen, weil sie depressiv oder geistig nicht
zurechnungsfähig wäre, und zwar terminlich so gelegt, dass dieser
Antrag, den auch diese Richterin bearbeitet hat wie alles in diesem
Zusammenhang, noch im Raum schwebte, als es zu der
Vergleichsverhandlung am 17.11.2016 kam.
Frau
Hafemann wurde hier massiv von dieser Richterin unter Druck gesetzt
zuzustimmen, auf ihr Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit
nach Art. 2 GG sowie ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG zu
verzichten, nur um einen Vergleich mit XXX zu schließen, die schon
in der Verhandlung ununterbrochen gelogen hatte und auch aufgrund
ihres Verhaltens deutlich zeigte, dass sie sich wie vorher oft
erlebt, wenn sie uns angegriffen hat, nach wie vor psychisch
überhaupt nicht unter Kontrolle hatte.
Uns
ging es lediglich darum, dieser Frau für die Zukunft unter Androhung
von Strafe zu verbieten, uns weiterhin zu verleumden (nicht darum,
die Wahrheit zu sagen oder überhaupt über uns zu reden, aber sie
verbreitet Lügen über uns, um uns zu schaden, und zwar
ununterbrochen), anzugreifen, zu bedrohen oder andere Menschen so
aufzuhetzen, dass sie derartige Dinge in ihrem Auftrag tun, weil sie
nicht wissen, dass sie durch Lügen dazu manipuliert worden sind.
Frau
XXX aber ging es darum, dass wir nichtmal mehr ohne ihren Namen zu
nennen erzählen dürften, was uns alles passiert .. und diese Frau
handelt ja fast immer anonym, so dass sich längst nicht alles auch
beweisen lässt, was sie gegen uns hinter unserem Rücken unternimmt.
Die
Beweise, die wir haben erbringen können, wurden von der Richterin
XXX-XXX aber in keiner Weise bei der Verhandlung berücksichtigt.
Sie
redete vielmehr von einem Ping-Pong-Effekt und wir uns uns ja
gegenseitig ständig provozieren.
Das
ist aber nicht der Fall. Das Ping ging zuerst und jedes Mal von Frau
XXX aus. Wenn wir dann erzählt haben, was uns schon wieder passiert
ist und dabei nur einmal später in einer Facebook-Diskussion
einmalig ihren Vornahmen genannt, weil laufend jemand fragte, ob wir
jemand anders damit meinen würden, dann war es lediglich ein Pong …
nämlich die berechtigte Reaktion, unseren Mitmenschen mitzuteilen,
dass uns schon wieder jemand verleumdet hat oder aber auf unserer
Weide war und sich an unseren Pferden zuschaffen gemacht hat oder
aber uns persönlich in der Feldmark oder aber bei Facebook oder
Google über Fremdaccounts in diversen Kommentaren immer wieder
angegriffen hat (Frau XXX selbst haben wir längst überall
ignoriert, sie findet aber immer wieder neue Wege).
Außerdem
haben wir diese Privatklage ursprünglich gar nicht selbst
angegestrebt, sondern waren nur gezwungen, uns gegen diese und auch
besagten Betreuungsantrag zur Wehr zu setzen.
Das
möge jetzt bitte endlich in einer Fortsetzung dieses nun noch
laufenden Verfahrens Berücksichtigung finden, da Frau XXX auch gegen
die Auflagen des von ihr selbst so gewollten und durch die Richterin
XXX-XXX dann Frau Hafemann unter dem Damokresschwert der
Unter-Betreuung-Stellung regelrecht aufgezwungen wurde, mehr als
hinkenden Vergleichs verstoßen hat.
Es
war ein Zeuge bei der letzten Verhandlung am 07.09.17 anwesend.
Möglicherweise ein Praktikant im Amtsgericht Plön, der sicher auch
gehört haben wird, wie Frau XXX-XXX gesagt hat, sie wird auch jedem
anderen Richter raten, in dieser in ihren Augen nicht verhandelbaren
Sache tätig zu werden, sprich uns nicht zu helfen, diese Stalkerin
endlich loszuwerden, indem sie dafür auch bestraft wird.
Es
sind uns Kosten entstanden, die wir auch gern einklagen würden.
Wenn
wir denn die Gelegenheit bekommen würden, nach dieser Anhörungsrüge
inklusive Ablehnungsgesuch der Richterin XXX-XXX, erneut zu dieser
Sache weiterhin Stellung zu nehmen, sind wir auch gern bereit, hier
konkrete Zahlen zu nennen, damit sich das Gericht Gedanken darüber
machen kann, in welcher Höhe uns Frau XXX Schadenersatz zu zahlen
hätte.
Danke
für Ihr Verständnis.
Mit
freundlichen Grüßen
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