Ich verlinke das hier einfach mal alles
Traurig, aber leider so entschieden worden.
Hier wurden bei einem Asylbewerber, der ausgewiesen werden sollte, aber nicht mitwirkte, indem er die nötigen Papiere beschaffte, die Leistungen gekürzt, um ihn dazu zu zwingen.
Das ist ein Urteil, das vor allen Dingen für Studenten wichtig ist, die nicht Vollzeit studieren können .. geht darum, wann es bei einem Teilzeitstudium ALG II gibt und wann nicht.
Es geht hier um Kritik des Vorisitzenden der Piratenpartei, die er äußern durfte, das hat das Landesverfassungsgericht so entschieden.
LG
Renate
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