Freitag, 19. Mai 2017

Die Debatte ums Löschen von Hass-Postings

Ich hörte heute früh wieder was in den Nachrichten


Besonders, weil wir auch gerade private über eine mit der NPD sympathisierende ehemalige Facebook-Freundin in sowas voll fies reingeraten sind, der ihr Hass auch wichtiger zu sein scheint als alles andere, interessiert mich das Thema wirklich.

Andererseits halte ich wiederum Pressefreiheit und Meinungsfreiheit für sehr wichtig und würde es wiederum schade finden, wenn man sich nicht mehr austauschen könnte, auch wenn man nicht die gleiche Meinung hat.

Diese Hass-Posts, die sich vor allen Dingen gegen Flüchtlinge richten, halte ich andererseits wiederum durchaus für so gefährlich, dass sie Menschen auch zu unüberlegten Handlungen gegenüber diesen Menschen anregen könnten.


Die sehen das kritisch .. eben wegen dem freien Meinungsaustausch, auch wegen dem Europarecht, da Facebook seinen Sitz in Urland hat und so weiter.

Ich such mal weiter.


Hier mal ein paar Zitate über das sicherlich komplizierte Für und Wider, sowas zu löschen oder aber aufgrund von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit eher doch nicht .. einfach zum selbst drüber nachdenken:
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" "Ihr dreckigen Untermenschen!!! Töten werde ich euch, JAGEN WIE HUNDE, ABSCHLACHTEN WIE SCHWEINE" oder auch "Die beschnittene Aysche stinkt nach Köfte": Leila Younes El-Amaire hat sich dran gewöhnt, dass sie für ihre Kunst in sogenannten sozialen Netzwerken nicht nur Lob, sondern auch Hass abbekommt.
Auch daran hat sich die 26-Jährige gewöhnt: Wenn sie und ihre Mitstreiterinnen der Poetry-Slam-Gruppe "i,slam" solche Einträge melden - die Lage verbessert sich nicht. "Am Ende des Tages bleiben trotzdem noch die Leute, die im Netz herumschwirren, die dich weiter attackieren", sagt die 26-Jährige. "Das Gefühl geht ja nicht weg. Auch nicht durch Counterspeech. Deswegen ist das bei Weitem nicht ausreichend."
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Politik schaltet sich ein

Die Welle aus Hass und Hetze auf Plattformen wie Facebook, Google und Twitter ist inzwischen so gewaltig, dass sich längst auch die Politik eingeschaltet hat. In einer eigens eingerichteten Task-Force hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Dutzende Male mit Vertretern der IT-Konzerne getroffen. Googles Videoplattform YouTube, die in Deutschland 26 Millionen Nutzer hat, verbesserte zwar den Umgang mit gemeldeten Inhalten, aber insgesamt bleiben immer noch zu viele strafbare Inhalte in den sozialen Netzwerken online - gerade bei Facebook und Twitter.
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 Gegen das Gesetz hat sich allerdings eine breite Allianz gebildet - aus IT-Lobby, Netzaktivisten und Medienverbänden. Sie kritisieren, dass die Abwägung, was strafbar ist und was nicht, Unternehmen überlassen bliebe, und befürchten, dass die Prüfteams der Portale aus Angst vor Strafen großzügiger als nötig löschen und dabei etwa auch Satire auf der Strecke bliebe oder auch journalistische Kommentare.
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 Facebook-Vertreter wollen sich zu dem Gesetzesvorhaben nicht vor der Kamera äußern. Die Leiterin Regulierung bei Google Deutschland, Sabine Frank, sagt indes gegenüber ZAPP: "Die Tatsache, dass das NetzDG auf der einen Seite sehr enge zeitliche Fristen vorsieht und auf der anderen Seite empfindliche Strafen, wird bei einer Vielzahl von Unternehmen dazu führen, dass eher Inhalte runtergenommen werden. Und das wird tatsächlich mit dem Netz in Deutschland und mit der Vielfalt an Meinung etwas machen."
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Maas hatte schon im Dezember im Interview mit ZAPP auf Kritiker reagiert, die neue Zensurapparate befürchten. Damals sagte er: "Ich will keine Facebook-Polizei. Und ich will auch keine Zensur. Ich will, dass die Inhalte, die den Boden der Meinungsfreiheit verlassen, weil sie nämlich strafbar sind - Bedrohung, Beleidigung, Volksverhetzung, Aufforderung zur Begehung einer Straftat - nicht nur vom Netz verschwinden, sondern auch von der Justiz verfolgt und geahndet werden. Nur so ist es möglich, ins Bewusstsein der Nutzer zu bringen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist."
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Inhalte des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Soziale Netzwerke mit mindestens 2 Mio. Nutzern in Deutschland müssen ...

...offensichtlich rechtswidrige Inhalte spätestens 24 Stunden nach Meldung löschen oder zumindest sperren, inklusive der auf den Plattformen befindlichen Kopien.

...alle anderen rechtswidrige Inhalte spätestens 7 Tage nach Meldung löschen oder zumindest sperren, inklusive der auf den Plattformen befindlichen Kopien.

...alle Prüfvorgänge im Inland dokumentieren und bei Löschungen bzw. Sperrungen den Inhalt auch zu Beweiszwecken sichern.

...vierteljährlich detailliert über das Beschwerdemanagement berichten, inklusive der Zahl der Mitarbeiter, eingereichten Beschwerden und ausgelösten Löschungen bzw. Sperrungen.

Bei Einzelfällen würden den Portalbetreibern dabei allerdings keine Strafen drohen, sondern nur bei systematischem Versagen des Beschwerdemanagements. Der Entwurf des NetzDG sieht Bußgelder bis zu 5 Mio. Euro gegen einzelne verantwortliche Personen oder bis zu 50 Mio. Euro gegen Unternehmen vor.
Dieses Thema im Programm:

ZAPP | 17.05.2017 | 23:20 Uhr

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Tja .... alles nicht so einfach, würde ich sagen .. dieses Thema ist ein ganz zweischneidiges Schwert, so sehr mich auch diese Hass-Postings unserer verflossenen Freundin und ihre Art, sowas noch als eigene Meinung zu rechtfertigen, gegen die man ja nicht gegenan reden dürfte und weshalb sie dann schließlich ein Dutzend unserer Freunde und auch uns selbst bei Facebook ignoriert hat, auch persönlich wütend gemacht hat.

Andererseits halte ich es für sehr wichtig, dass man zu allen Themen seine eigene Meinung sagen sollen dürfte .. und schließlich gibt es immer noch die Möglichkeit, solche Posts sozialen Netzwerden wie Facebook und anderen zu melden, die z. B. ein Gesetz dann ja verplichten könnte, das auch samst dem gemeldeten User der Justiz zu melden, damit schlussendlich ein Gericht darüber entscheiden kann, ob das strafbar war oder nicht.

Auch wenn das umständlich ist, ich würde das so schon am besten finden. Sinnvoll wäre aber in meinen Augen dabei auch, dass unter bestimmten Umständen eben die sozialen Netzwerke selbst sowas gleich zwecks Prüfung an die Gerichte weitergeben könnten .. so wäre sicherlich allen geholfen.

LG
Renate




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