- Weil inzwischen zu viele Menschen von Regelsatz draufzahlen müssen _
Ich fand das gerade bei Sozialberatung Kiel.
Daraus mal:
Auf eine kleine Anfrage des Ratsherrn Arne Langniß
(Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN) hat die Stadt Kiel erstmals
konkrete Angaben zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im ALG II Bezug
gemacht, die aus ihrem Regelsatz zu ihrer Miete dazuzahlen müssen, weil
das Jobcenter Kiel ihre Unterkunftskosten nicht in voller Höhe
anerkennt. Im Leistungsbereich des Jobcenters Kiel sind danach bei 1.461
von 18.778 Bedarfsgemeinschaften (= 7,78 %) die tatsächlichen Kosten
der Unterkunft höher als die angemessenen Kosten der Unterkunft.
Im Bereich von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
der Hilfe zum Lebensunterhalt kann nach Angaben des Sozialdezernenten
keine belastbare Aussage getroffen werden. Von 6.977
Bedarfsgemeinschaften wohnen 200 bis 400 Bedarfsgemeinschaften in
Wohnraum, dessen Kosten über den städtischen Mietobergrenzen liegen.
Wegen der besonderen persönlichen Voraussetzungen würden im Einzelfall
aber erhöhte Unterkunftskosten anerkannt, so dass weniger Haushalte
betroffen seien, die derzeit die Differenz von der Mietobergrenze zur
tatsächlichen Miete selbst tragen müssten.Moratorium bei Mietsenkungsverfahren und 10 % Aufschlag bei Neuanmietungen
Die Landeshauptstadt Kiel als Träger der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat mit dem Jobcenter abgestimmt, bis zur Vorlage neuer Mietobergrenzen keine neuen Mietsenkungsverfahren einzuleiten. Da die Stadt Kiel davon ausgeht, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft ansteigen, folgt sie der Empfehlung des Sozialgerichts Kiel und erkennt bei Neuanmietungen „weitestgehend“ die Werte der alten Mietobergrenzen zuzüglich 10 % an.
Mehr findet Ihr dann im Link oben.
Unsere Klage, weil wir ja auch zuzahlen, die läuft seit Jahren unbearbeitet.
Wann sich da mal was tut .. keine Ahnung.
LG
Renate
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