Freitag, 4. August 2017

Unser Ex-Vermieter hat wegen der Nebenkostenrückerstattung jetzt die 6. Fristverlängerung beantragt !!!

Eigentlich müsste das Amtsgericht Plön uns um unser Einverständnis bitten


Ich habe da einen Paragraphen gefunden, der aussagt, dass bereits bei der zweiten Frage nach einer Fristverlängerung eigentlicher der Prozessgegner gefragt werden muss:


§ 224 Fristkürzung; Fristverlängerung



(1) 1Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. 2Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet sind.

(2) Auf Antrag können richterliche und gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind, gesetzliche Fristen jedoch nur in den besonders bestimmten Fällen.

(3) Im Falle der Verlängerung wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet, wenn nicht im einzelnen Fall ein anderes bestimmt ist.
...

§ 225 Verfahren bei Friständerung



(1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

(2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden.

(3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt.
...
 
 
Wir hatten ja schon nach der 4. Bitte um Fristverlängerung ans Amtsgericht Plön geschrieben, ob man da nicht allmählich nach Aktenlage entscheiden könnte, weil das in unseren Augen Taktik ist .. die Begründung ist immer die gleiche. Es kann doch nicht so schwer sein nachzusehen, ob und falls ja wohin besagte Nebenkostenrückerstattung, die uns ja zusteht, denn überwiesen worden ist.

Eine Antwort haben wir deshalb vom Amtsgericht Plön nicht bekommen.

Statt dessen ging jetzt dann die 6. Bitte um Fristverlängerung seitens des Beklagten bei uns ein.

Kopfschüttel.

Also wenn die 7. Bitte um Fristverlängerung kommen sollte, werden wir nochmal fragen, ob es denn möglich ist, sowas bis zum jüngsten Tag rauszuzögern.

Ist doch wahr !!!!

LG
Renate

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