Wieder eine gute Info von Sozialberatung Kiel
Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass bei Menschen, deren Rente unter der Pfändungsfreigrenze liegt, Rentennachzahlungen über der Pfändungsgrenze nicht gepfändet werden dürfen.
Genaueres siehe Link zu Sozialberatung Kiel:
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen