Dienstag, 10. April 2018

2017 Anstieg der Hartz-IV-Empfänger sowie Anstieg der Sanktionen

- Und wie kommt diese Regierung darauf, es ginge aufwärts in Deutschland? -


Das habe ich gerade gefunden:


Daraus auszugsweise:
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Wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine angebotene Stelle ablehnt oder Termine versäumt, muss er mit Sanktionen rechnen. Nun ist die Zahl der Strafen gestiegen - die der Hartz-IV-Empfänger allerdings auch.

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D ie Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte.
Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1 Prozent. "Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert", sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.
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Doch wie sehen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger konkret aus? Das Sozialgesetzbuch II hält hier viele Möglichkeiten für die Behörden bereit: Schon das unentschuldigte Versäumen eines Treffens mit dem Jobvermittler kann einen Arbeitslosen vorübergehend zehn Prozent seiner Hartz-IV-Zahlung kosten. Lehnt jemand einen zumutbaren Job oder einen beruflichen Förderkurs ab, können dem Betroffenen 30 Prozent seiner monatlichen Grundsicherung gestrichen werden, im Wiederholungsfall 60 Prozent oder die sogar die gesamte Unterstützung.
Im Jahresschnitt 2017 gab es 4,36 Millionen Hartz-IV-Empfänger; im Vorjahr waren es noch 4,31 Millionen. Auch durch diesen Anstieg hat die Zahl der Sanktionen zugenommen. Da manche Hartz-IV-Empfänger mehrfach sanktioniert werden, ist die Zahl der betroffenen Menschen deutlich niedriger als die Zahl der Fälle. (mgb / dpa)
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LG
Renate

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