Montag, 11. September 2017

Ein wichtiges Gerichtsurteil für selbständige Aufstocker

Einkommenssteuernachzahlungen sind Betriebsausgaben


Das ist wichtig für Leute, die wie Jürgen und ich nur wenig als Selbständige verdienen und ihr mageres Einkommen aufstocken.

Wenn man sich beim Finanzamt vertan hat und Einkommenssteuer nachzahlen muss, dann darf man das als Betriebsausgabe verbuchen, weil es ja erst zum Zeitpunkt des Bescheids fällig wird.

Dazu gibt es vom Sozialgericht Chemnitz ein Urteil und vom Sozialgericht Kiel daraufhin einen Vergleich.

Siehe Link von Sozialberatung Kiel.


LG
Renate

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