Mittwoch, 8. November 2017

Mal eine gute Nachricht vom Jobcenter ...

... denn Nebenkostenrückzahlungen im Rahmen der selbst gezahlten Mietobergrenze darf man wirklich behalten

 Zusammen mit ein paar Fotos von unserem Tag heute, um den Bericht etwas bunter aussehen zu lassen, möchte ich heute mal was Nettes erzählen.

Mit unserem Ex-Vermieter sind wir ja nach wie vor am Klagen und wissen nicht, wie das mit der Nebenkostenrückerstattung ausgehen wird, aber eine Sache hat jedenfalls ohne lästige Klagerei beim Sozialgericht gut geklappt, nämlich die nächste Nebenkostenrückerstattung vom neuen Vermieter selbst zu bekommen.

 Im Internet findet man zwar immer wieder, dass das Jobcenter Kiel da Menschen Probleme machen soll, aber das Jobcenter Plön scheint da anders davor zu sein.

Wir kriegen seitens der Leistungsabteilung offensichtlich keine Probleme, dieses Geld auch selbst behalten zu dürfen.

 Auch die Buchhalterin unseres neuen Vermieters war zwar der Meinung, sie dürfte uns deshalb nichts selbst auszahlen, weil die Miete ja direkt von Jobcenter aus an sie rausgeht.

Offensichtlich denken Vermieter wohl oft, dass jeder Mensch, der seine Miete direkt überweisen lässt, nun psychisch krank, drogenabhängig, unter Betreuung stehend oder sonstwas sein muss .. was sicher  in den meisten Fällen gar nicht der Fall ist, denn zu so einer Regelung kann es ganz schnell kommen

 . Bei uns war das vor Jahren deshhalb der Fall, weil wir beim Umzug hierher unsere Mietsicherheit als Darlehen vom Jobcenter bekommen haben und eine Weile mit 10 % von Regelsatz dann abstottern mussten und man uns dabei fragte, ob die Miete nicht der Einfachheit halber gleich an den neuen Vermieter gehen solle und wir ja gesagt haben.

 Weil das endlos lange her ist, war ich nicht mehr sicher, ob ich da irgendwan Dubioses unterschrieben haben könnte, was einen für alle Zeiten als unzurechnungsfähig kastriert, ist aber nicht der Fall.

Ich habe jetzt vom Jobcenter Schwarz auf Weiß, dass wir keine Abtretungserklärung für Rückzahlungen unterschrieben haben und "nur" möchten, dass die Miete direkt von Jobcenter an den Vermieter rausgeht, mehr nicht.

 Es steht auch gleich dabei, dass wir seit einer Weile über der Mietobergrenze liegen und uns alles, was in diesem Bereich bezahlt wird, selbst zusteht ... und außerdem, dass auch wenn das anders wäre, Rückzahlungen immer an uns zu leisten wären und wir erst dann mit dem Jobcenter abrechnen müssen, also nach Zahlungseingang .. weil eben wir und nicht das Jobcenter Vertragspartner des Vermieters seien.

 Das ist ein super Schreiben, ich werde das gut aufheben, falls sowas mal wieder kommen sollte.

 Ich habe das deshalb schonmal mit einer mail als pdf an die Buchhaltung unseres neuen Vermieters geschickt und außerdem nochmal als Kopie mit einem normalen Anschreiben per Post.

 Da fühlt man sich doch gleich viel besser, wenn auch mal positive Post kommt, die ohne viel Ärger und Klagerei geklappt hat.

 Hier rechts stehen wir gerade auf dem großen Parkplatz in der Nähe unserer Postfiliale mit Blick auf die nun auch gelb belaubten Säulenbäume dort und auf die Stadtkirche.

 Ich habe da mit Boomer im Auto gewartet und Jürgen war bei der Post drin, das nette Schreiben gleich wegbringen.

 Danach sind wir dann weiter zu den Hoppas.

Was wir da heute gemacht haben, erzähle ich nachher dann im Pferde-Blog.

LG
Renate



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