Freitag, 3. November 2017

Keine Sperrzeit bei eventueller Kündigung ohne wichtigen Grund

Ein sicher interessantes Urteil


Das Sozialgericht Schleswig hat entschieden, dass es rechtlich nicht zulässig ist, schon vor der Entscheidung eines Gerichts die Leistungen nach ALG II um 30 % zu kürzen, nur weil eventuell eine Kündigung ohne wichtigen Grund erfolgte.

Siehe Link bei Sozialberatung Kiel:


LG
Renate

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