Über den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung
Eine schöne Seite über Mieterrechte.
Daraus mal was dazu, wie lange eigentlich Dinge wie Waschbecken, Badewannen oder eine Kloschüssel halten müssen, bevor der Vermieter die gegebenfalls erneuern muss statt dem Mieter zu sagen, er hätte sie ja unsachgemäß abgenutzt.
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Ist Ihre Wohnung über Jahre vermietet, hinterlässt das naturgemäß seine
Spuren. Zum Anspruch des Mieters, Ihre Wohnung zu nutzen, gehört
selbstverständlich, dass er sie in bestimmtem Grad abnutzen darf - denn
dafür bezahlt er ja seine Miete! "Normale Abnutzungen", die sich bei vertraglicher Nutzanwendung unabwendbar ergeben, zahlt er mit der Miete ab. Von daher sind Sie wegen derartiger Mängel nicht autorisiert, Entschädigungsforderungen an den Mieter zu stellen (§ 538 BGB)
§ 538 BGB Abnutzung der Mietsache
durch vertragsgemäßen Gebrauch
durch vertragsgemäßen Gebrauch
- Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Nur dann, wenn Sie in der Lage sind, stichhaltige Beweise gegen Ihren Mieter vorzubringen, winkt Ihnen ein Schadenersatz. Sind die Mieträume durch Ihren Mieter tatsächlich vertragswidrig abgenutzt und damit beschädigt, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Aber nur dann, wenn Sie dem Gericht beweisen können, dass Ihr Mieter effektiv für die Mängel verantwortlich ist. In den meisten Fällen bestreitet der Mieter dies - und Sie haben es schwer, die nötigen Beweise vor zu legen. Wenn Ihnen die Sonne winkt, kommt es zu einer Beweislastumkehr. Das bedeutet: Nicht Sie, sondern Ihr Mieter muss beweisen, dass er unschuldig ist. Im täglichen Leben kommt es jedoch relativ selten zu einer Beweislastumkehr, bei der Sie auch nicht unbedingt die besseren Karten haben.
Sind also bei Vertragsende Schäden festzustellen, die im Übergabeprotokoll bei Vertragsbeginn nicht vermerkt waren, ist anzunehmen, dass diese während der Mietzeit entstanden sind. Es dürfte Ihrem Mieter sichtlich schwer fallen, dieser Vermutung zu widersprechen. Gewiss: Auf diese Weise wird erst einmal nur der Schaden als solcher bestimmt. Allerdings lassen viele Schäden sowohl für Sie als auch für den Richter Rückschlüsse auf die Verursachung zu. Sie belegen in einem Übergabeprotokoll also vorhandene Mängel und schließen gleichzeitig weitere Mängel aus. Perfekt. (Seitenanfang)
Haben Sie erst einmal die Frage geklärt, wer für die Kosten aufzukommen hat, geht es jetzt noch um die zu erstattende Höhe. Bedenken Sie jedoch: Das Sie bei einer Neuanschaffung immer lediglich den Zeitwert der schadhaften Sache ersetzt bekommen. Den so genannten Abzug "neu für alt" müssen Sie sich hier gefallen lassen. Kommt es jedoch nur zu einer Reparatur, muss Ihr Mieter für die vollen Reparaturkosten aufkommen. (Seitenanfang)
Das mit "neu für alt" bezieht sich natürlich nur auf das zu ersetzende Material. Arbeitslohn, Fahrtkosten etc. sind davon ausgenommen. Dagegen wird das Alter der defekten Einbauten der Mietsache zu deren gewohnten Lebensdauer ins Verhältnis gesetzt. Vom Arbeitslohn und den sonstigen Nebenkosten hat Ihr Mieter also keine Abzüge vorzunehmen. Für Beides hat er in voller Höhe einzustehen. Am Ende berechnet Ihnen der Handwerker ja auch die gleichen Kosten, egal, ob er eine neue oder eine 10 Jahre alte Badewanne einbaut. Der Zeitwert gibt darüber Aufschluß, wie viel die lädierte Sache noch Wert ist. Für die einzelnen Einbauten und Gegenstände, die erneuert werden müssen , gibt es keine ablesbaren Tabellen. Ergangene Urteile bzw. Abschreibungstabellen geben Ihnen hier einen Hinweis, an dem Sie sich orientieren können. So ist bei der Toilettenschüssel in Ihrer Mietwohnung von einer Lebensdauer von 10 Jahren auszugehen. Für eine kaputte 15-jährige Kloschüssel haben Sie also keinen Cent mehr zu erwarten. Auch nicht die Montagekosten für die neue Schüssel! (Seitenanfang)
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oder
Öfter als es Ihnen lieb sein kann, haben Sie es auch mit Meinungsverschiedenheiten Ihrer Mieter untereinander zu tun. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Rentner aus dem EG genüsslich auf dem Balkon seine Zigarre raucht, deren Qualm bei der über ihm wohnenden türkischen Familie ins Kinderzimmer zieht. Deren stark gewürzte Kochgerüche sind wiederum im ganzen Treppenhaus wahrnehmbar. Die Mitbewohnerin im 2. OG hört gern Orgelkonzerte von Bach während der Student im Dachgeschoß mehr auf HipHop steht. - Wen wunderts da, dass es gerade in Mietshäusern, die auch noch von unterschiedlichen Kulturen bewohnt werden, schnell zu Auseinandersetzungen zwischen den Hausbewohnern kommen kann, die Sie als Vermieter dann wieder gerade biegen sollen. Wenn die Mieter sich untereinander schon nicht grün sind, heißt es, einen klaren Kopf zu bewahren um nach allen Seiten hin so gerecht und objektiv wie möglich abwägen zu können. Ein Jeder kann nun einmal sein Recht auf freie Lebensgestaltung bis zu einem gewissen Grad für sich in Anspruch nehmen, was von den anderen Bewohnern zu respektieren ist.
Nachti
Renate
PS: Unser Vermieter beantstandete unsere alten Badeinrichtungen. Wir wohnen hier nun seit 9 Jahren und sind in ein damals schon uraltes Bad eingezogen, wo sogar die Fliesen weiß übergestrichen worden sind .. das steht schriftlich in unserem Übergabeprotokoll so festgehalten.
So wie ich das ermittelt habe, hätten wir im Gegenzug sogar das Recht darauf zu bestehen, dass Klo, Waschbecken und Wanne ausgetauscht werden.
Selbst die Teppiche - hauchdünn, damals aber neu drin .. und das Linoleum in der Küche .. nur das war neu, im Flur nicht ... sind inzwischen steinalt.
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