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Dienstag, 11. Juli 2017
Betriebskostennachzahlungen müssen auch für ehemaligen Wohnraum übernommen werden
Ein schönes Änderungsurteil des Bundessozialgerichts
Mehr über die Info findet Ihr auf der Seite von Sozialberatung Kiel:
https://sozialberatung-kiel.de/2017/07/01/betriebskostenuebernahme-auch-fuer-ehemalige-wohnung/
LG
Renate
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