Samstag, 22. August 2015

Das Gothaer Sozialgericht selbst klagt gegen Sanktionen

Hab was echt Interessantes wegen der Sanktionspraxis der Jobcenter entdeckt


Lest das mal, da kommt ja Hoffnung auf, dass sie einen vielleicht bald weniger schickanieren können.

Das Gothaer Sozialgericht selbst hat Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen der laufend verhängten Sanktionen eingereicht.

Ich zieh da mal ein Zitat raus .. wegen dem Aktenzeichen:

 "Hartz-IV Empfänger, denen Leistungen gekürzt werden, sollen Widerspruch einlegen und sich auf das Gothaer Urteil berufen. (Az.: S 15 AS 5157/14)"



Also da ich mitbekommen habe, dass von meinen Lesern gerade jemand von Sanktionen betroffen ist ... Klage einreichen kann keinesfalls schaden.

LG Renate

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