Reaktion vom Jobcenter/Vorgehensweise des Sozialgerichts
Also .. heute kam vom Sozialgericht das erste Schreiben mit einer Anlage. Das heißt, sie bearbeiten meinen Fall ordnungsgemäß und nehmen sich die Zeit, auf meine Argumente und natürlich auch die des Jobcenters näher einzugehen.
Deshalb mein Tipp, falls jemand auch gerade in der gleichen Lage sein sollte. Klage einreichen kann sicher nicht schaden.
Die Anlage ist ein Schreiben des Jobcenters.
Sie beantragen wie vorherzusehen, meinen Antrag beim Sozialgericht abzulehnen.
Dann argumentieren sie schonmal so, dass sie davon ausgehen, ich möchte Widerspruch einlegen.
Damit liegen sie auch richtig, denn sie hatten mir ja keinen Bescheid zugeschickt, auf den ich hätte Widerspruch einlegen können, obwohl ich im Internet schon sehr oft gelesen habe, dass man gegen diese Bescheide zumindest früher hat Widerspruch einlegen können und so ein Widerspruch auch früher aufschiebende Wirkung gehabt hat.
Hier sagen sie klar, ein Widerspruch hätte angeblich keine aufschiebende Wirkung.
Ob das wahr ist oder nicht, sei dahin gestellt. Ich werde sehen, was das Sozialgericht dazu meint.
Sie schreiben dann klar, ich wäre dazu verpflichtet, sogenannte vorrangige Leistungen zu beantragen, wenn mir die zustehen würden und so weiter. Damit habe ich natürlich gerechnet, denn so wurde das ja bisher auch immer vom Jobcenter her argumentiert.
Dann schreiben sie am Ende, es sei ja egal, ob meine vorzeitige Zwangsverrentung später dazu führen würde, dass wir dann wegen der Kürzung Leistungen nach dem SGB XII im Alter in Anspruch nehmen müssten, wenn wir beide im Rentenalter sind, das sei kein Argument, womit ich nun erreichen könnte, dass wir ein Härtefall wären usw. und außerdem würde man die genauen Zahlen in der Zukunft ja nicht kennen.
...
Ist okay, ist klar, sie müssen ja nun auch ihrerseits argumentieren und versuchen, mich zur Frührente zu zwingen, ist ja ihr Job.
...
Auf jeden Fall schreibt mir nun das Sozialgericht Kiel, dass sie mir diesen Schriftsatz zur Kenntnisnahme zuschicken und wenn ich möchte, könnte ich ja dazu nochmal Stellung nehmen.
Nun ich denke, ich werde das Sozialgericht unter diesem Aspekt einmal fragen, ob sie eventuell, um das besser entscheiden zu können, die letzten beiden Schreiben der Rentenversicherung an Jürgen und mich mit der zur Zeit errechneten späteren Rentenhöhe brauchen.
Und dann warte ich mal weiter ab, was weiterhin passiert.
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen