Freitag, 22. Juli 2016

Beschwerde gegen Zwangsrente beim Landessozialgericht

Text meiner Beschwerde


Also ... einfach meine Beschwerde lesen, dann wisst Ihr eigentlich, worum es geht.

Ich werde die Beschwerde, habe ja einen Monat Zeit, erst am Wochenende abschicken, damit sie unter dem neuen Gesetz der Hartz-IV-Reform bearbeitet wird, die ja erst ab 1.8.16 in Kraft tritt.

Ob es was nützt, weiß ich nicht, aber noch ist die ja nicht in Kraft, wie haben ja noch Juli.

Siehe Text unten:

LG Renate 

Abs.: Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

22.07.16

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Gottorfstr. 2

24837 Schleswig

Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel zum Aktenzeichen S 39 AS 189/16 ER mit Datum vom 20.07.2016
Es geht dabei um meine vom Jobcenter Plön geforderte Zwangsverrentung mit 63 und die neuesten Pressemeldungen zur Hartz-IV-Reform, die ja nun am 8.7.16 durch den Bundesrat gegangen ist

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich das richtig verfolgt habe, kann ich nicht mehr sanktioniert werden, wenn ich mich weigere, weitere Unterlagen zu meiner durch das Jobcenter Plön geforderten Zwangsverrentung einzureichen, weil zumindest das über die neue Hartz-IV-Reform so beschlossen worden ist.

Es wird diesbezüglich immer wieder gesagt, man hätte ja früher unzählige Rentner trotz hoher Abschläge in die Zwangsrente gezwungen, was durch diese Formulierung, dass Hartz-IV-Empfänger in diesem Alter nicht mehr gezwungen werden können, unter Androhung von Sanktionen Unterlagen zu verweigern nun vom Tisch sei.

Da das alles sehr neu ist, habe ich dem Jobcenter einige Tage vorher !!!! nun schon die Informationen darüber zugeschickt, ob mir überhaupt diese Frührente zustehen würde. Das ist der Fall weil ich die 35 Jahre voll habe, die dazu nötig sind. Ich habe mich aber danach geweigert, auch Rente einzureichen und darum gebeten, auch das Jobcenter daran zu hindern, es seinerseits zu tun.

Warum ich denke, dass eine Zwangs-Frühverrentung für mich und meinen Mann eine soziale Härte darstellt, das finden Sie alles in der o. a. Akte. Es ist da auch jetzt nichts hinzuzufügen.

Das Sozialgericht Kiel ist meiner Argumentation aber nicht gefolgt und hat meinen Antrag auf aufschiebende Wirkung, bis sich die neue Hartz-IV-Reform nun auch in der Realität auswirkt, leider abgelehnt.

Das Sozialgericht Kiel hat mir allerdings die Möglichkeit eingeräumt, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen.

Ich nutze deshalb diese Möglichkeit, mich doch noch gegen diese Zwangsverrentung zu wehren und lege diese Beschwerde hiermit ein.

Ich bitte hiermit darum, meinen Antrag erneut unter dem Aspekt der ja nun neuen Rechtslage zu prüfen, die ab 1.8.16 in Kraft tritt. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

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