Text meiner Beschwerde
Also ... einfach meine Beschwerde lesen, dann wisst Ihr eigentlich, worum es geht.
Ich werde die Beschwerde, habe ja einen Monat Zeit, erst am Wochenende abschicken, damit sie unter dem neuen Gesetz der Hartz-IV-Reform bearbeitet wird, die ja erst ab 1.8.16 in Kraft tritt.
Ob es was nützt, weiß ich nicht, aber noch ist die ja nicht in Kraft, wie haben ja noch Juli.
Siehe Text unten:
LG Renate
Abs.:
Renate Hafemann
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
22.07.16
Schleswig-Holsteinisches
Landessozialgericht
Gottorfstr.
2
24837
Schleswig
Beschwerde
gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel zum Aktenzeichen S 39 AS
189/16 ER mit Datum vom 20.07.2016
Es
geht dabei um meine vom Jobcenter Plön geforderte Zwangsverrentung
mit 63 und die neuesten Pressemeldungen zur Hartz-IV-Reform, die ja
nun am 8.7.16 durch den Bundesrat gegangen ist
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wenn
ich das richtig verfolgt habe, kann ich nicht mehr sanktioniert
werden, wenn ich mich weigere, weitere Unterlagen zu meiner durch das
Jobcenter Plön geforderten Zwangsverrentung einzureichen, weil
zumindest das über die neue Hartz-IV-Reform so beschlossen worden
ist.
Es
wird diesbezüglich immer wieder gesagt, man hätte ja früher
unzählige Rentner trotz hoher Abschläge in die Zwangsrente
gezwungen, was durch diese Formulierung, dass Hartz-IV-Empfänger in
diesem Alter nicht mehr gezwungen werden können, unter Androhung von
Sanktionen Unterlagen zu verweigern nun vom Tisch sei.
Da das
alles sehr neu ist, habe ich dem Jobcenter einige Tage vorher
!!!! nun schon die Informationen darüber zugeschickt, ob mir
überhaupt diese Frührente zustehen würde. Das ist der Fall weil
ich die 35 Jahre voll habe, die dazu nötig sind. Ich habe mich aber
danach geweigert, auch Rente einzureichen und darum gebeten, auch das
Jobcenter daran zu hindern, es seinerseits zu tun.
Warum
ich denke, dass eine Zwangs-Frühverrentung für mich und meinen Mann
eine soziale Härte darstellt, das finden Sie alles in der o. a.
Akte. Es ist da auch jetzt nichts hinzuzufügen.
Das
Sozialgericht Kiel ist meiner Argumentation aber nicht gefolgt und
hat meinen Antrag auf aufschiebende Wirkung, bis sich die neue
Hartz-IV-Reform nun auch in der Realität auswirkt, leider abgelehnt.
Das
Sozialgericht Kiel hat mir allerdings die Möglichkeit eingeräumt,
gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen.
Ich
nutze deshalb diese Möglichkeit, mich doch noch gegen diese
Zwangsverrentung zu wehren und lege diese Beschwerde hiermit ein.
Ich
bitte hiermit darum, meinen Antrag erneut unter dem Aspekt der ja nun
neuen Rechtslage zu prüfen, die ab 1.8.16 in Kraft tritt. Danke.
Mit
freundlichen Grüßen
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