Wurden vorliegende Zahlen aus 2013 ignoriert/dafür die aus 2008 genommen ???
Also ... vorhin kam im Fernsehen was über Hartz IV .. eine Doku, aber auch eine Meldung, es sei bekannt, dass die Regelsätze für 2016 für Hartz IV und Sozialhilfe viel zu niedrig sind, aber unsere Regierung trotzdem nicht daran denkt, sie vor 2017 an die Realität anzupassen.
Nun war ich mal suchen. Wer damit zu tun hat wie die Menschen aus unserer Siedlung, weiß natürlich, dass die Regelsätze, die ja auch Grundlage für jeden Aufstocker sind, der durchaus arbeitet, und halt auch jeden anderen, schon lange viel zu niedrig sind und man damit gar nicht klar kommen kann, zumal einem vom Verdienst über die nie angepassten Freibeträge ja auch kaum was davon übrig gelassen wird.
Also die Ausbeute meiner Recherche folgt unten mit wie immer auch Zitaten, wenn es passt und zu kopieren ist.
LG Renate
Daraus:
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Der Bedarf der Hartz-IV-Haushalte basiert derzeit noch auf Daten aus dem Jahr 2008.
Zum
1. Januar 2016 erhalten Deutschlands Hartz-IV-Bezieher fünf Euro mehr
im Monat, eine Anpassung des Regelsatzes, die auf die Lohn- und
Preisentwicklung zurückgeht. Statt 399 Euro bekommt ein Erwachsener dann
404 Euro überwiesen. Zu wenig, hat erst kürzlich die Nationale
Armutskonferenz kritisiert, der Sozialverbände und der DGB angehören.
Hinzu kommt, dass die Daten zur
Ermittlung des Regelbedarfs aus dem Jahr 2008 stammen. Grundlage ist
die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen
Bundesamtes. Zwar wurden bereits 2013 neue Daten erhoben, doch die
Auswertung braucht viel Zeit. Zumal es anschließend Sonderauswertungen
gibt, weil der Sozialhilfe-Regelbedarf sich an den unteren 15 Prozent
der Einkommensskala orientiert.
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Mehr dazu im Link oben.
Daraus:
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Regierung Neue Hartz-Sätze erst 2017
BERLIN (dpa-AFX) - Hartz-IV-Empfänger können erst im kommenden Jahr auf höhere Regelsätze aufgrund einer Neuberechnung ihres Bedarfs hoffen. Die Bedarfsstufen seien turnusgemäß erst am 1. Januar 2017 neu festzulegen, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums am Mittwoch in Berlin. Vorwürfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, die Regierung enthalte Betroffenen mögliche Steigerungen für 2016 vor, wies er zurück. Es stehe nirgends geschrieben, dass es bereits eine Neufestlegung geben müsse.
Der Verband ruft Hartz-IV-Empfänger derzeit dazu auf, Widerspruch gegen
ihre Bescheide einzulegen, um mögliche rückwirkende Ansprüche geltend
machen zu können. Er argumentiert, die der Neuberechnung
zugrundeliegende neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des
Statistischen Bundesamts liege seit Monaten vor. Laut "Süddeutscher
Zeitung" (Mittwoch) erwägt der Paritätische auch eine Klage, weil das
Ministerium die Daten nicht offenlegen will. Der Regelsatz für
Alleinstehende beträgt heute 404 Euro./bw/DP/jha
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Daraus:
Generalüberholung lässt auf sich warten
Eigentlich stünde eine generelle Überprüfung der Hartz-IV-Sätze an. Denn berechnet wird die Grundsicherung auf Basis einer groß angelegten Umfrage. Alle fünf Jahre erhebt das Statistische Bundesamt eine sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Dafür werden rund 60.000 Haushalte zu ihren Lebenskosten befragt. Drei Monate lang wird penibel genau aufgeschrieben, wofür das Geld ausgegeben wird. Am Ende steht fest, wie das einkommensschwächste Fünftel lebt. Auf dieser Grundlage wird der Hartz-IV-Satz festgelegt. Das aktuelle Niveau basiert auf der EVS aus dem Jahr 2008. Die nächste Umfrage wurde im Jahr 2013 durchgeführt. Die umfangreichen Ergebnisse liegen mittlerweile beim zuständigen Bundesarbeitsministerium vor. Trotzdem wird erst einmal nichts passieren."Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2016 durchgeführt und abgeschlossen wird", heißt es beim Ministerium in Berlin. Die neuen Regelbedarfshöhen würden dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Eine frühere Anpassung sei nicht möglich. Der Grund: Die Verfahrensschritte im Gesetzgebungsverfahren müssten eingehalten werden. Und auch eine rückwirkende Aktualisierung sei "nicht vorgesehen und auch nicht notwendig." Rechtlich ist die Bundesregierung damit auf der sicheren Seite. Im Sozialgesetzbuch heißt es zwar: "Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt." Wann dies passieren muss, steht darin aber nicht.
Verbände sind empört
Sozialverbände sehen die Politik aber moralisch in der Pflicht. "Die Neuermittlung und Anpassung der Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau ist überfällig", sagt Lars Schäfer vom Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW. Von der Neubestimmung seien bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen betroffen, in NRW über 1,5 Millionen. "Da muss erwartet werden können, dass die Umsetzung außerordentlich zügig geschieht. Dass das nicht passiert, ist unglaublich", so Schäfer. Die Begründung des Ministeriums, wonach die zeitlichen Abläufe es nicht zuließen, den Termin auf den 1. Juli 2016 vorzuziehen, sei nicht überzeugend. "Offenbar fehlt der Bundesregierung der politische Wille, die Armut hierzulande zu bekämpfen."Doch selbst an die Anpassung knüpft der Experte nur wenig Hoffnungen. Um wie viel der Regelsatz steigt, ist nämlich noch völlig unklar. Das Ministerium wird im Laufe des Jahres dazu einen Vorschlag machen. Da für die EVS-Statistik aber nur die untersten 15 Prozent herangezogen und bestimmte Gruppen nicht herausgefiltert würden, müsse von "Verzerrungen" ausgegangen werden. Am Ende werde der Regelsatz "willkürlich kleingerechnet", so Schäfer.
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Mehr im o. a. Link nachzulesen.
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Daraus:
Wie hoch die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) ausfällt, hängt entscheidend von der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts ab. Dabei ermittelt die Behörde anhand von etwa 200 Positionen wie Nahrungsmittel, Bekleidung oder Medikamente, wofür 60 000 Haushalte ihr Geld ausgeben. Eine EVS gibt es jedoch nur alle fünf Jahre. Derzeit beruhen die Hartz-IV-Leistungen noch auf der Stichprobe von 2008.
Die neuen Ergebnisse aus dem Jahr 2013 liegen bereits seit November 2015 vor. Das Bundesarbeitsministerium hatte jedoch angekündigt, zunächst die Daten auswerten zu wollen. Die aufgrund der EVS ermittelten neuen Regelbedarfshöhen sollen dann erst zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Ministerium will nach eigenen Angaben den Termin weder vorziehen, noch die neuen Regelsätze rückwirkend geltend lassen.
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Mehr dazu oben im Link.
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