Bei den Kosten der Unterkunft gibt es für Flüchtlinge unter Umständen Ausnahmen:
Eigentlich gelten auch für Asylanten und Flüchtlinge das SGB XII und SGB II, aber da die Wohnraumsituation ja so schwierig ist, macht unser Innenminister Zusagen für Ausnahmen.
Das ist zwar verständlich, aber nicht fair, denn von der Wohnungsnot aufgrund der vielen Flüchtlinge, die immer mehr werden, sind in Deutschland nicht nur die Flüchtlinge selbst betroffen, sondern auch unzählige Menschen, die Sozalhilfe, ALG II, einen Aufstockungsbetrag von einer dieser Stellen oder Wohngeld bekommen beziehungsweise auch die Menschen, die ein sehr niedirges Einkommen haben und bei einer Anhebung der Mietobergrenzen in die Lage kommen würden, daduch zu Aufstockern zu werden.
Es ist unfair, dass in Deutschland nicht endlich die Höhe der zulässigen Bruttokaltmiete an die Realität angepasst wird, und wenn dann auch noch Flüchtlinge Extrawürste bekommen, ist das ganz sicher etwas, dass die Ausländerfeindlichkeit in der jetzigen Situation bei den armen Bevölkerungsschichten anheizt, weil diese Menschen in ihrem eigenen Heimatland benachteiligt werden.
Nachzulesen hier:
LG Renate
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