Freitag, 12. Juni 2015

Hartz IV und wertvollere Haustiere

So leicht ist es nicht, Euch ein Haustier wegzunehmen


Die meisten Menschen lieben ihre Haustiere, und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich dabei um Kleintiere, Mischlinge ohne großen Wert, alte und kranke Tiere oder aber Rassetiere handelt, die durchaus einen gewissen Wert haben können.

Das da oben mit meinem Mann Jürgen ist zum Beispiel unser aktueller Hund Boomer, vermutlich rasserein, aber das ist nirgends festgehalten, weil er ohne Papiere zu haben aus dem Tierheim Neumünster stammt. Wir nehmen nur an, dass es sich bei ihm um einen Parson Jack Russel Terrier handeln wird, weil er so aussieht.

Für das Sozialamt oder Jobcenter hätte Boomer keinen Wert. Niemand würde auf die Idee kommen, von uns zu verlangen, diesen Hund finanziell zu verwerten. Das ist auch bei unserer uralten Katze Blanka so.
Worauf bei den Ämtern niemand Rücksicht nimmt, ist zwar die Wohnungssuche mit Haustieren, aber das ist ein anderes Thema, das sicher auch viele Empfänger von Sozialhilfe und ALG II genau kennen genauso wie das Problem, dass im Regelsatz kein Cent für den Unterhalt eines eigenen Haustieres enthalten ist und man sich alles, was es braucht, vom eigenen Mund absparen muss.

Heute soll es darum gehen, dass ich immer wieder in meiner Statistik sehe, dass Menschen nach Informationen darüber suchen, ob sie ihr Pferd verkaufen müssen, wenn sie plötzlich in der misslichen Lage stecken, Hartz IV beantragen zu müssen.

Rechts seht Ihr mich mit Chiwa und Prima, unseren beiden alten Gnadenbrotpferden, die uns wie Kinder ans Herz gewachsen sind.

Chiwa leidet unter Hufrehe und Prima konnte aufgrund ihres Wesens nie zugeritten werden. Beide Pferde haben keinerlei Wert und das Tierschutzgesetz würde es auch verbieten, ein Pferd nur aufgrund seines Schlachtpreises an einen Schlachter verkaufen zu müssen.



Ich habe allerdings auch einmal selbst die Angst erlebt, was aus unseren beiden alten Pferden werden könnte, als ich meine Mutter begraben und dazu vom Sozialamt das Geld für die Beerdigungskosten beantragen musste.

Obwohl es gar nicht mehr zulässig ist, außer dem eigentlich für das Begräbnis zuständigen Angehörigen noch weitere Verwandte zur Zahlung heranzuziehen, was uns der Bestatter auch gleich mitteilte, verlangte das Sozialamt Preetz damals von meinem damals noch Nur-Lebensgefährten, allen meinen Kindern und sogar auch allen Partnern der Kinder, ob verheiratet oder nicht, ein Formular über ihre Vermögenswerte auszufüllen. Ich hatte bereits Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht, wozu mir unser Bestatter geraten hatte, der dieses Spiel des Sozialamtes Preetz bereits gut kannte. Sie versuchen es eben immer wieder. Aber dennoch gab es dann aufgrund der Reaktion eines meiner damaligen Schwiegersöhne Probleme.

Der inzwischen Ex-Mann meiner jüngeren Tochter ging damals nämlich folgendermaßen vor. Er scheute sich nicht einmal vor einer faustdicken Lüge, um sich vor irgendeiner möglichen Verantwortung im Familienkreis zu drücken. Zugehört hatte er mir sowieso nicht, als ich gesagt hatte, er muss gar nichts bezahlen. Das Ausfüllen dieses Formulars sei nur eine Formsache, die Klage, dass ich es bezahlen muss, würde bereits laufen.

Aber nein, der Mann gab dem Sozialamt Preetz dann an, ich hätte von meiner Mutter zwei wertvolle Pferde geerbt, nämlich Chiwa und Prima. Nun habe ich weder Chiwa noch Prima jemals von meiner Mutter geerbt,sondern irgendwann einmal selbst gekauft und weil mein Jürgen sich seit 2007 um Prima kümmert und ihren Lebensunterhalt bezahlt und sie auch so liebt, habe ich ihm Prima damals geschenkt.

Ich habe daraufhin zunächst einmal meinen Schwiegersohn deshalb angezeigt, denn das ging wirklich entschieden zu weit.

Für Chiwa fand ich noch diverse alte Rechnungen über die Behandlung ihrer Hufrehe wieder, auch ihre Zuchtpapiere, aus denen hervorgeht, wie alt sie bereits ist und für Prima hatte ich auch noch den Beleg darüber, was sie überhaupt einmal gekostet hat, denn da sie davor geschlachtet werden sollte, war das logischerweise nicht viel. Dass auch sie inzwischen sehr alt geworden ist, sah man an ihren Zuchtpapieren, denn auch Prima ist ja wie Chiwa wirklich ein Rassepferd.

Meine damalige Fallmanagerin beim Jobcenter half mir ebenfalls und stellte uns für das Sozialamt aus, dass über das Jobcenter längst einmal der Wert unserer beiden Pferde überprüft worden sei, die auch nie meiner Mutter gehört hätten und bereits lange vor Beantragung von Hartz IV zu mir gehörten und auch Prima noch vorher bereits Jürgens Pferd war, denn er hat sie von mir schon bekommen, bevor ich den ersten Antrag auf Hartz-IV-Leistungen stellen musste.

Und jetzt möchte ich Euch erklären, warum Ihr selbst bei einem Pferd, das nicht so alt und krank ist wie unsere beiden, so viel Angst vor der Verwertung gar nicht haben müsst.

Ein Pferd mag vielleicht ein Vermögenswert sein. Das ist es auch nur dann, wenn die Verwertung dieses Vermögens überhaupt Sinn machen würde, denn man muss nicht alles verwerten.

Generell, sollte Euer Pferd als Vermögenswert in Euren Unterlagen erscheinen, habt Ihr ein Recht auf ein Schonvermögen, das man Euch gar nicht wegnehmen darf. Das sind 150 Euro für jedes Lebensjahr.

Selbst bei einem ganz jungen Menschen ist das schon eine ganze Menge Geld, bei einem Menschen im Alter von Jürgen und mir wären das beispielsweise jetzt für mich:

150 x 61 Jahre = 9150 Euro

So viel war Chiwa nicht einmal wert, als ich sie jung und gesund gekauft habe. Auch Prima hatte nie diesen Wert, aber ein sehr guter Holsteiner in jungen Jahren könnte vielleicht so einen Wert haben.

Jürgen ist 56 Jahre alt und darf demnach zusätzlich 150 x 56 Jahre = 8400 Euro Vermögen haben.

Uns beiden könnte das Jobcenter selbst jüngere und kerngesunde Pferde kaum wegnehmen.

Wenn Ihr also im Besitz eines ganz normalen Reitpferdes seid, das keinen extrem hohen Wert hat wie die meisten Pferde, kann Euch selbst mit 20 nicht allzu viel passieren.

Ihr müsst so ein Pferd deshalb gar nicht unbedingt aus Angst verstecken, sondern könnt es ganz offiziell in Eure Vermögensliste mit aufnehmen lassen. Ihr dürftet das Tier sogar verkaufen, ohne dass man Euch das Geld, das Ihr dafür bekommen habt, anschließend als Einkommen anrechnen könnte.

Nur das werden die Menschen, die verzweifelt nach Infos suchen und über die Google-Statistik bei mir immer wieder auftauchen, sicher gar nicht wollen, sondern die haben Angst, dass man ihnen ihr geliebtes Haustier wegnehmen könnte.

Wehrt Euch, falls das jemand versucht. Ich hoffe, meine Infos helfen Euch dabei weiter.

LG Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen