Sonntag, 27. Dezember 2015

Mietobergrenzen im Kreis Plön 2015

Berufungsklage beim Landessozialgericht Schleswig läuft aktuell


Hei,
wir haben ein Schreiben vom Sozialgericht Kiel bekommen mit der Frage, ob wir damit einverstanden sind, in Sachen der Mietobergrenzenklage gegen das Jobcenter Plön zu warten, bis das Landessozialgericht Schleswig in einer Berufungsklage in ähnlicher Sache entschieden hat.

Es läuft da also eine Klage. Ich kopiere Euch mal mein Antwortschreiben ans Sozialgericht Kiel hier rein .. da findet Ihr auch das entsprechende Aktenzeichen beim Landessozialgericht, um das es geht.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

27.12.15

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Aktenzeichen S 39 AS 519/15
Ihr Schreiben vom 02.12.15
Einverständniserklärung bezüglich des Abwartens der Entscheidung des Landessozialgerichts
Bitte um Berücksichtigung weiterer ergänzender Angaben zur bestehenden Akte

Sehr geehrte Damen und Herren,

ja wir sind damit einverstanden, darauf zu warten, was das Landessozialgericht im genannten Verfahren zum Aktenzeichen L 6 AS 191/15 entscheidet.

Wir möchten allerdings ergänzend zu unseren Angaben noch folgende Anmerkungen machen.

Einmal wurde bei der Festlegung der aktuell immer noch gültigen Bruttokaltmiete für den Kreis Plön damals gesagt, diese Zahlen sollten automatisch alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Dinge angepasst werden. Das wäre zum 1.11.15 der Fall gewesen. Dieses Datum ist überschritten. Es ist aber nichts angepasst worden.

Da man uns damals vorwarf, bei Immonet wären so viele Wohnungen zu finden, haben wir seit Juni dort eine Suchanzeige laufen, die wir bereits nach einem halben Jahr, wo nichts kam, verlängert haben. Erstens gibt es bei Immonet keine Suchkriterien für die Bruttokaltmiete, aber auch unter einer daran angepassten Kaltmiete ist bisher nicht eine einzige E-mail bei uns eingegangen, dass überhaupt jemand dort eine freie Wohnung zu dem Preis angeboten hätte, den wir ausgeben dürften. Anders als bei ebay, wo wir normalerweise nachsehen, werden bei Immonet die Anzeigen nicht automatisch nach einigen Wochen gelöscht. Besagte angeblich freie Wohnungen können dort also Jahre alte Karteileichen sein. Deshalb akzeptieren wir dieses Argument des Jobcenters nicht.

Des weiteren begannen wenige Wochen, nachdem man uns den Regelsatz gekürzt hat, weil die übersteigenden Mietkosten einfach davon abgezogen werden, da die Miete ja in der vollen Höhe direkt an unseren Vermieter überwiesen wird, die Nachrichten über die Flüchtlingswelle nach Deutschland und die damit verbundene Wohnungsnot. Das war sicherlich auch schon lange vorher nicht viel anders, denn diese vielen Flüchtlinge kommen schon lange nach Deutschland und bekommen freie Sozialwohnungen über die Ämter zugewiesen, die dann gar nicht erst für andere Menschen frei werden und ersichtlich sind. Das so anzumerken, hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun, sondern ist einfach eine Realität, die auch das Jobcenter und das Sozialgericht anerkennen sollten.

In unseren Augen müssten die zulässigen Bruttokaltmieten aufgrund dieser Flüchtlingewelle endlich einmal der Realität angepasst werden, dann gäbe es auch keine Wohnungsnot bei den Menschen, die Sozialhilfe, Hartz IV oder wie die neuen Flüchtlinge ähnliche Sozialleistungen erhalten. Freie Wohnungen, die etwas teurer sind, gibt es ja genug.

Bei uns sieht es aktuell so aus, dass wir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 gerade bekommen haben. Wir müssen an kalten Nebenkosten jetzt zwar etwas weniger nachzahlen als im Jahr 2013 trotz gleicher monatlicher Vorauszahlung, aber ca.. 50 Euro müssen wir trotzdem immer noch nachzahlen, trotz der Sparmaßnahmen der Hausverwaltung und Wechsel des Hausmeisterservice. Das geht hier nach Quadratmetern und wird alle Mieter treffen, auch die, die aufgrund von aktuell noch niedrig angesetzten Zahlungen für kalte Nebenkosten hier vom Jobcenter eine Zusage bekommen haben, und zwar nur, weil sie eine geringere Vorauszahlung für kalte Nebenkosten leisten. Es kann ja wohl nicht das Kriterium sein, was man im Voraus zahlen muss, ob eine Sozialwohnung im Rahmen liegt, sondern sollte sich an den tatsächlichen Kosten nach der Jahresabrechnung hinterher richten.

Das möchten wir noch einmal betonen. Diese Angaben wären zunächst alle, die noch wichtig wären.

Mit freundlichen Grüßen

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