Berufungsklage beim Landessozialgericht Schleswig läuft aktuell
Hei,
wir haben ein Schreiben vom Sozialgericht Kiel bekommen mit der Frage, ob wir damit einverstanden sind, in Sachen der Mietobergrenzenklage gegen das Jobcenter Plön zu warten, bis das Landessozialgericht Schleswig in einer Berufungsklage in ähnlicher Sache entschieden hat.
Es läuft da also eine Klage. Ich kopiere Euch mal mein Antwortschreiben ans Sozialgericht Kiel hier rein .. da findet Ihr auch das entsprechende Aktenzeichen beim Landessozialgericht, um das es geht.
LG Renate
Abs.: Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
27.12.15
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
Aktenzeichen S 39 AS
519/15
Ihr Schreiben vom
02.12.15
Einverständniserklärung
bezüglich des Abwartens der Entscheidung des Landessozialgerichts
Bitte um Berücksichtigung
weiterer ergänzender Angaben zur bestehenden Akte
Sehr geehrte Damen und
Herren,
ja wir sind damit
einverstanden, darauf zu warten, was das Landessozialgericht im
genannten Verfahren zum Aktenzeichen L 6 AS 191/15 entscheidet.
Wir möchten allerdings
ergänzend zu unseren Angaben noch folgende Anmerkungen machen.
Einmal wurde bei der
Festlegung der aktuell immer noch gültigen Bruttokaltmiete für den
Kreis Plön damals gesagt, diese Zahlen sollten automatisch alle zwei
Jahre an den aktuellen Stand der Dinge angepasst werden. Das wäre
zum 1.11.15 der Fall gewesen. Dieses Datum ist überschritten. Es ist
aber nichts angepasst worden.
Da man uns damals vorwarf,
bei Immonet wären so viele Wohnungen zu finden, haben wir seit Juni
dort eine Suchanzeige laufen, die wir bereits nach einem halben Jahr,
wo nichts kam, verlängert haben. Erstens gibt es bei Immonet keine
Suchkriterien für die Bruttokaltmiete, aber auch unter einer daran
angepassten Kaltmiete ist bisher nicht eine einzige E-mail bei uns
eingegangen, dass überhaupt jemand dort eine freie Wohnung zu dem
Preis angeboten hätte, den wir ausgeben dürften. Anders als bei
ebay, wo wir normalerweise nachsehen, werden bei Immonet die Anzeigen
nicht automatisch nach einigen Wochen gelöscht. Besagte angeblich
freie Wohnungen können dort also Jahre alte Karteileichen sein.
Deshalb akzeptieren wir dieses Argument des Jobcenters nicht.
Des weiteren begannen wenige
Wochen, nachdem man uns den Regelsatz gekürzt hat, weil die
übersteigenden Mietkosten einfach davon abgezogen werden, da die
Miete ja in der vollen Höhe direkt an unseren Vermieter überwiesen
wird, die Nachrichten über die Flüchtlingswelle nach Deutschland
und die damit verbundene Wohnungsnot. Das war sicherlich auch schon
lange vorher nicht viel anders, denn diese vielen Flüchtlinge kommen
schon lange nach Deutschland und bekommen freie Sozialwohnungen über
die Ämter zugewiesen, die dann gar nicht erst für andere Menschen
frei werden und ersichtlich sind. Das so anzumerken, hat nichts mit
Ausländerfeindlichkeit zu tun, sondern ist einfach eine Realität,
die auch das Jobcenter und das Sozialgericht anerkennen sollten.
In unseren Augen müssten
die zulässigen Bruttokaltmieten aufgrund dieser Flüchtlingewelle
endlich einmal der Realität angepasst werden, dann gäbe es auch
keine Wohnungsnot bei den Menschen, die Sozialhilfe, Hartz IV oder
wie die neuen Flüchtlinge ähnliche Sozialleistungen erhalten. Freie
Wohnungen, die etwas teurer sind, gibt es ja genug.
Bei uns sieht es aktuell so
aus, dass wir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 gerade
bekommen haben. Wir müssen an kalten Nebenkosten jetzt zwar etwas
weniger nachzahlen als im Jahr 2013 trotz gleicher monatlicher
Vorauszahlung, aber ca.. 50 Euro müssen wir trotzdem immer noch
nachzahlen, trotz der Sparmaßnahmen der Hausverwaltung und Wechsel
des Hausmeisterservice. Das geht hier nach Quadratmetern und wird
alle Mieter treffen, auch die, die aufgrund von aktuell noch niedrig
angesetzten Zahlungen für kalte Nebenkosten hier vom Jobcenter eine
Zusage bekommen haben, und zwar nur, weil sie eine geringere
Vorauszahlung für kalte Nebenkosten leisten. Es kann ja wohl nicht
das Kriterium sein, was man im Voraus zahlen muss, ob eine
Sozialwohnung im Rahmen liegt, sondern sollte sich an den
tatsächlichen Kosten nach der Jahresabrechnung hinterher richten.
Das möchten wir noch einmal
betonen. Diese Angaben wären zunächst alle, die noch wichtig wären.
Mit freundlichen Grüßen