Für uns ist das genau genommen ein Vorteil, was ich gleich erklären werde
Also .. es kam im Halbjahr April - Sept. 16 zu einer Rückzahlungsforderung des Jobcenters Plön, weil wir etwas mehr verdient haben als in der vorläufigen EKS geschätzt. Das ist bei uns immer unterschiedlich, mal so , mal so .. wir haben auch schon was nachgezahlt bekommen oder es stimmt überein.
Generell darf das Jobcenter laut Gesetz Erstattungen mit nicht mehr als 10 % vom Regelsatz einbehalten und keinesfalls auf einmal zurück fordern, wenn man nicht schuldhaft falsche Angaben gemacht hat. Selbst wenn man schuldhaft falsche Angaben macht, dürfen sie nicht mehr als 30 % vom Regelsatz abziehen. Alles auf einmal dürfen sie gar nicht abziehen. Die neuen Erstattungsbescheide seit 2015 sehen beim Jobcenter Plön aber so aus, dass sie alles auf einmal verlangen und damit drohem, einem sofort alles zu pfänden, wenn man es nicht binnen ein paar Tagen bezahlt hat. Das ist gar nicht zulässig.
Dann gibt es noch einen Inkasso-Service, wo man eine mail hin schicken kann, aber die fragen dann in der entsprechenden Leistungsabteilung nach und sprechen das mit denen ab, also in unserem Fall mit der des Jobcenter Plön.
Voriges Jahr hatten wir das Theater schonmal, das Halbjahr drauf haben wir was nachgezahlt bekommen, nun müssen wir wieder was zurückzahlen, aber sie lassen sich nicht auf Ratenzahlung ein, schreiben aber gleichzeitig was vom Inkasso-Service, der Anfragen aber sowieso an sie weiterleitet und sich nach deren Antwort richtet.
Dieses Halbjahr vermute ich .. muss noch genau durchrechnen .. dass wir wieder was nachgezahlt bekommen müssten, weil die EKS zu hoch angesetzt war (sie hatten ja fiktive Reparaturkosten für unsere PCs nicht anerkannt, die ich in der vorläufigen EKS aufgeführt hatte).
Na ja .. also Klage .. ich kopiere die hier unten rein, dann könnt Ihr das bei Bedarf mal selbst lesen, was ich dem Sozialgericht geschrieben habe, um die Klagen von Jürgen und mir zu begründen.
...
Warum das für uns vorteilhaft ist.
Ab April sind wir mit Abzahlen für vorherige Zeiträume fertig .. es gibt also deswegen ca. 70 Euro mehr als sonst. Die Klage vom letzten Jahr wurde nämlich noch nicht bearbeitet, also zahlen wir da noch keine Raten, sondern erst, wenn die bearbeitet worden ist. Diese neue Klage wird sicher auch lange nicht bearbeitet werden, denn das Sozialgericht braucht ja immer etliche Jahre, bis sie dabei gehen.
Mir nur recht .. so haben wir erstmal eine Weile mehr Geld als gedacht.
Ich finde solche Klagen zwar vollkommen sinnlos, aber wenn das Jobcenter es so haben will, von mir aus.
Sie werden das sicherlich nicht nur mit uns, sondern auch vielen anderen Menschen in ähnlichen Situationen so machen. Das muss man nicht verstehen, denn die Sozialgerichte ersticken doch sowieso schon in Arbeit.
Also Text unten.
LG Renate
...
Eheleute und
Bedarfsgemeinschaft sowie Texter-Team
Renate Hafemann und Jürgen
Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
26.03.16
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
Klage gegen das Jobcenter
Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön, und zwar wegen der beiden
Widerspruchsbescheide zwei Erstattungsbescheide betreffend, die
folgende Geschäftszeichen haben:
518.2 – 13106//0004064
– W-13106-00203/16 bezüglich Widerspruch Renate Hafemann
518.2 – 13106//0004064
– W13106-00204/16 bezüglich Widerspruch Jürgen Gilberg
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hier mit reichen wir Klage
gegen die beiden o. a. Widerspruchsbescheide des Jobcenters Kreis
Plön ein und möchten diese Klage folgendermaßen begründen:
Wir sind seit dem 18.
Dezember 2011 als sogenannte Crowdworker freiberuflich tätig, und
zwar als freiberufliche Autoren. Wir sind beide alt, nicht mehr ganz
gesund und nicht mehr weit von Rentenalter entfernt und froh, diese
Nebentätigkeit gefunden zu haben. So eine Tätigkeit bietet
keinerlei Sicherheiten. Genau genommen ist nicht einmal sicher, ob es
überhaupt möglich sein wird, damit etwas zu verdienen, auch wenn
wir beide seit wir diese Tätigkeit ausüben, schon in jedem Monat
etwas verdient haben. Das lag nie über der Minijob-Grenze und war
mal mehr, mal weniger.
Wir werden vom Jobcenter als
Selbständige geführt und müssen immer pro Halbjahr eine vorläufige
Anlage EKS einreichen und nach dem abgeschlossenen Halbjahr danach
eine abschließende Anlage EKS.
Seit wir das machen, deckte
sich das zuweilen mit den Bewilligungsbescheiden für derartige
Halbjahre, es kam auch zu Rückforderungen, die früher automatisch
mit 10 % vom Regelsatz einbehalten wurden, es kam aber auch zu
Nachzahlungen, weil unsere Schätzung für manche Halbjahre zu hoch
gewesen ist.
Seit dem vorigen Jahr nun
fordert das Jobcenter Plön nun plötzlich Überzahlungen nicht in
Raten, sondern sofort in voller Summe von uns zurück und geht auf
Widersprüche auch nicht darauf ein, uns doch weiterhin die
Möglichkeit zu geben, das in Raten bezahlen zu können, die maximal
10 % vom Regelsatz betragen. Zusätzlich wird uns ja seit Juni 15 die
Miete gekürzt, obwohl es aufgrund der Flüchtlingswelle gar keine
günstigen Sozialwohnungen mehr gibt, weshalb wir auch eine Klage
laufen haben.
Gegen die beiden
Erstattungsbescheide beziehungsweise die Widerspruchsbescheide darauf
vom Mai 2015 haben wir deshalb schon eine Klage einreichen müssen.
Diese Klage haben wir mit Datum vom 30.06.15 eingereicht. Bisher
wurde sie bei keinem von uns bearbeitet.
Im Halbjahr darauf hatten
wir unsere Schätzung zu hoch angesetzt und haben eine Nachzahlung
bekommen.
Im Halbjahr auf dieses
folgend kam es nun wieder zu einer Überzahlung, die aber dieses Mal
mit 166,50 Euro pro Person und insgesamt 333,00 Euro für uns beide
zusammen nur knapp mehr als die Hälfte von der Summe beträgt, die
wir für den gleichen Zeitraum im Vorjahr hätten auf einmal bezahlen
sollen, denn da waren es 310,14 Euro für jeden von uns und 620,28
Euro für uns beide zusammen, die wir auf einmal zurückzahlen
sollten.
Das wieder darauf folgende
Halbjahr ist in einigen Tagen auch vorbei. Wir gehen davon aus, dass
wir für dieses letzte Halbjahr wieder einen Erstattungsanspruch
haben werden, weil unsere Umsätze definitiv niedriger waren als im
Halbjahr davor, uns das Jobcenter aber in der EKS einiges an fiktiv
angesetzten Ausgaben einfach gestrichen hat, die nun einmal auch
anfallen, wenn man mit zwei alten Computern und entsprechend altem
Equipment sein Brot verdienen muss.
So geht es eben in unserem
Beruf, der momentan mangels irgendeiner Regelung das
Crowdworking-Geschäft betreffend in Deutschland noch niemand reich
macht, immer gelegentlich ein wenig bergauf, aber auch gelegentlich
wieder ein wenig bergab, was unmöglich über einen so langen
Zeitraum vorherzusagen ist.
In unseren beiden
Widersprüchen gegen diese beiden aktuellen Erstattungsbescheide
haben wir die Überzahlung an sich nicht angezweifelt, sondern
lediglich um die Möglichkeit der Ratenzahlung gebeten. Die beiden
Widerspruchsbescheide lesen sich aber so, als hätten wir der
Rückzahlung an sich widersprochen.
Der darunter befindliche
Zusatz, wir könnten ja den Inkasso-Service um Zahlungserleichterung
bitten (das haben wir getan, und zwar per E-mail vom 18.03.16, aber
darauf keine Antwort bekommen), liest sich für uns deshalb wie ein
Scherz.
Bereits im vorigen Jahr hat
uns besagter Inkasso-Service per mail damals mitgeteilt, sie würden
sich grundsätzlich wegen Teilzahlungen mit den entsprechenden
Leistungsabteilungen der Jobcenter kurzschließen und die
Entscheidung, ob Teilzahlung zugelassen würde, würde dort fallen,
nicht bei ihnen. Sie würden die Teilzahlungen dann nur verrechnen.
Insofern müsste die
Leistungsabteilung des Jobcenters Plön sowieso selbst entscheiden,
ob man uns die Rückzahlung als Teilzahlung erlaubt. Das haben sie
aber mit diesen beiden Widerspruchsbescheiden offensichtlich
abgelehnt.
Es tut uns deshalb leid,
aber wir müssen wieder Klage einreichen und das Sozialgericht Kiel
unnötig mit Arbeit belasten, die in unseren Augen gar nicht sein
müsste.
Mit freundlichen Grüßen