Samstag, 14. September 2019

Klage gegens Jobcenter wegen Ungleichbehandlung Bedarfsgemeinschaft mit einem Rentner

... weil wir denken, das widerspricht gleich zwei Paragraphen im Grundgesetz

Das Jobcenter Plön vertritt die Auffassung dass in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft mit einem Altersrentner, der mehr als Grundsicherung kriegt, derjenige nur dann zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wenn er bezahlen darf, aber nicht dann, wenn er selbst mal etwas braucht.

Damit stehen Altersrentner, die keine generellen Grundsicherungsansprüche haben, sogar schlechter da als alle, die Grundsicherung kriegen, denn die fallen einfach raus und haben aber Ansprüche ans örtliche Sozialamt.

Dem Altersrentner kürzt man alles bis zum Sozialhilfesatz, aber kriegen tut er nichts, wenn es hart auf hart kommt.

Das kann so nicht richtig sein. Siehe unten unsere Klage deswegen, die wir hier mal in voller Länge reinkopieren. Es gibt dazu noch zig Anlagen, die wir weglassen, das würde sonst zu viel. 

Ich hoffe, es wird trotzdem halbwegs verständlich sein.

LG
Renate

....

Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Straße 1 – 3, 24211 Preetz

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

14.09.19

Klage gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön
BG-Nummer 13106//0004064

Und zwar erstens gegen den Widerspruchsbescheid, auch bezogen auf den dazu gehörenden Erstattungsbescheid, in Bezug auf meinen Widerspruch gegen den abschließenden Bewilligungsbescheid vom 07.08.19 für die Zeit vom 01.10.18 – 31.03.19

Außerdem grundsätzlich in Bezug auf die Tatsache, dass die gemischte Bedarfsgemeinschaft eines noch vermittelbaren ALG-II-Empfängers mit einer Altersrentnerin, die noch einen Nebenjob ausübt, für diese Bedarfsgemeinschaft nicht so aussehen sollte, dass derartige Bedarfsgemeinschaften Ehepaare schlechter stellen als andere, was vom Jobcenter Plön aber so gemacht wird

Siehe meine Begründung dazu


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Grundgesetz steht, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Im Grundgesetz steht auch, dass alle Menschen in diesem Staat das Recht haben, gleich behandelt und nicht benachteiligt zu werden.

Die Bedarfsgemeinschaft ist etwas, das es nur im SGB II gibt, im SGB XII gibt es die Bedarfsgemeinschaft nicht. Hier wird dann nur von Haushaltsgemeinschaften gesprochen.

Im SGB II steht auch drin, dass nur unter anderem Eheleute, die füreinander einstehen, eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das ist sicher auch nicht falsch, wenn es dann aber in dem Alter, wo einer davon das Rentenalter erreicht, nicht zu einer eklatanten Benachteiligung führt.

Die Bedarfsgemeinschaft darf ja wohl nicht so ausschauen, dass der Rentner nur bis zum Sozialhilfesatz runtergekürzt wird, aber wenn er selbst in einer Notlage ist, dann wiederum nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft dazugehört, sondern im Regen stehengelassen wird. Der Überhang meiner Frau wird nämlich mir ja voll vom Bedarf abgezogen.

Sie selbst wiederum, das wurde uns schon am Telefon so gesagt, hätte unter keinen Umständen bei einem Hilfebedarf Anspruch auf irgendwelche Leistungen über mich als Vorstand der Bedarfsgemeinschaft und ja arbeitsfähigen Hilfebedürftigen von Seiten des Jobcenters.

Rücklagen für eventuelle Notfälle kann meine Frau unter der Tatsache, dass man ihr jeden Cent Rentenüberhang sofort abzieht und bei mir verrechnet, ja für eventuelle Notlagen nicht bilden.

Meine Frau liegt auch über der Rentenhöhe, bei der man einen festen Bedarf an Grundsicherungs-Zuschüssen hat, kann das Sozialamt also allerhöchstens um Hilfe bitten, um ein Darlehen zu erhalten, aber keine generelle dauerhafte Hilfe und muss derartige Darlehen dann auch grundsätzlich zurückzahlen.

Das ist nicht fair.

Wer hier vor Ort so wenig Rente kriegt, dass er mit Grundsicherung aufstocken kann, wird aus der Bedarfsgemeinschaft ausgesteuert und unterliegt dann selbst dem Sozialamt, der andere dem Jobcenter.

Wer mehr Rente kriegt, bleibt nur als zahlendes Mitglied beim Jobcenter in der Bedarfsgemeinschaft, bekommt aber keinen Cent Hilfe.

Nichtmal ich selbst habe ein Darlehen bekommen, als es darum ging, den ersten Rentenmonat meiner Ehefrau zu überbrücken. Statt dessen soll ich diese Summe nun auch noch ohne mir Ratenzahlung zu gewähren in einer Summe zurückzahlen.

Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und meine Frau genauso wenig.

Wir haben sehr früh in Bezug auf den Übergang meiner Frau ins Rentenalter gefragt, wie wir denn den ersten Monat überbrücken könnten, nur falsche Auskünfte bekommen, meine Frau dann nur eine Teilhilfe über das örtliche Sozialamt, worüber ihr aber keiner beim Jobcenter vorher hat Auskunft gegeben, sie hat sich selbst durchgefragt, denn irgendwie mussten wir den Monat ja überleben … und ich lief mit meinen Fragen schlicht gegen eine Wand.

Meine Frau ist grundsätzlich steuerpflichtig. Vermutlich werden wir am Jahresende zwar gemeinsam durch das Ehegattensplitting selbst mit den Einnahmen aus unserem Nebenjob als freiberufliche Werbetexter unter der Steuerfreigrenze bleiben, aber ich möchte einmal ansprechen, dass heute Rentner erstens nicht als arbeitsunfähig gelten, also ja weiterarbeiten dürfen, was meine Frau auch nach wie vor tut und auch das so verdiente Geld ja mit dem Jobcenter über die Bedarfsgemeinschaft genauso wie ich abrechnen muss, aber Rente ist heute kein generell steuerfreies Einkommen mehr.

Rentner zahlen je nachdem, wie hoch die Rente ist, genauso Sozialabgaben und Steuern auf alle im Jahr verdienten Einnahmen inklusive der Altersrente wie andere Menschen auch.

Im voraus kann man also gar nicht wissen, wie genau das Nettoeinkommen ausschaut.

Das gleiche gilt übrigens für die heute ja übliche Bruttokaltmiete. Es handelt sich dabei nicht mehr um einen festen Betrag wie bei einer Kaltmiete, denn die Nebenkosten werden nur geschätzt genauso wie die Heizkosten und können durchaus mit Pech dazu führen, dass es einmal zu Nachzahlungen kommt.

Und dann fällt meine Frau wieder raus, sollte sie da was nachzahlen müssen genauso wie sie rausfallen würde, wenn das Finanzamt mit Nachforderungen kommen sollte.

Denn laut dem Jobcenter darf sie nur bezahlen .. aber kriegen tut sie nichts, wenn sie in Not gerät .. Rücklagen kann sie aber auch keine bilden, denn es wird ja jeder Cent bis runter zum Sozialhilfesatz sofort bei mir gegengerechnet.

Ich glaube, dass hier das SGB II vom Jobcenter Plön falsch ausgelegt wird, denn laut § 7 steht in (2) ausdrücklich drin, dass Leistungen auch die Menschen erhalten können, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, und dazu gehören auch die Ehepartner. Es steht nicht dabei, dass die als Rentner nicht mehr dazu gehören.

Im SGB XII gibt es sogar einen Extra-Paragraphen, nämlich hier § 37a, der speziell den sicherlich oft anzutreffenden Fall berücksichtigt, dass viele Menschen im ersten Rentenmonat aufgrund der ja erst am Monatsende fälligen Rentenzahlung genau die gleichen Probleme bekommen, die wir auch hatten, als meine Frau im März 19 in Rente ging.

Wieso gibt es sowas nicht parallel für gemischte Bedarfsgemeinschaften aus einem Altersrentner und einem Hilfebedürftigen, der noch im sogenannten erwerbsfähigen Alter ist (Rentner sind nach der neuesten Rechtsprechung heute nicht mehr unbedingt erwerbsunfähig, die müssen nur nicht mehr zwingend weiterarbeiten, sondern dürfen auch ihre Rente genießen, ohne zu arbeiten, wenn sie möchten), das ist doch eine Ungleichbehandlung derjenigen Bedarfsgemeinschaften, in denen der Rentner mehr Rentenanspruch und durch die Weiterarbeit den Lohn dafür hat als es bei reiner Grundsicherung oder ergänzender Grundsicherung der Fall wäre.

Zusätzlich hatte ich in meinem Widerspruch auch darum gegeben, mir einmal transparent zu erklären, wie eigentlich die März-19-Berechnung für meine Ehefrau des Jobcenters zu verstehen ist, in der nämlich ihre Rente mit ihrem Einkommen aus dem Nebenjob addiert und ihr dann ein für uns vollkommen unverständlich zusammengesetzter sogenannter individueller Freibetrag zuerkannt wurde.

Eine Antwort, wie das ausgerechnet worden ist, damit ich es auch verstehen kann, habe ich nicht bekommen, obwohl ich darum bat.

Laut vorher mal telefonischer Nachfrage wurde uns immer davor gesagt, die Rente würde zu 100 % verrechnet … bei unserer selbständigen Nebentätigkeit würde es genauso bleiben wie vorher, wir also jeder die ersten 100 Euro frei haben und falls es einmal mehr wäre, wie sonst auch. Das wurde aber offenbar anders gemacht und wir haben nach wie vor keine Ahnung, wie sich das in Zukunft auswirken könnte. Auch hier wäre eine für einen Laien verständliche Erklärung notwendig.

Abschließend bitte ich, auch wenn das vermutlich noch nie so gemacht worden ist, sondern nur einmal bei einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Grundsicherungsempfänger dabei, einmal um generelle Klärung.

Ist es wirklich erlaubt, dass in einer Bedarfsgemeinschaft eine Person nur zahlen darf, aber in der Not selbst keine Ansprüche hat und wenn das so sein sollte um Prüfung, ob das nicht eklatant dem Grundgesetz widerspricht.

Danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

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