Dienstag, 15. Januar 2019

Die aktuelle P-Konto-Pfändungsfreigrenze

Interessiert mich gerade deshalb, weil sich durch meine Rentenansprüche ja was ändert

Genau findet Ihr das alles in dem Link unten. Es ist da auch aufgeführt, wo die Freibetragsgrenzen liegen, wenn Ihr ein Konto habt und mehr als eine Person im Haushalt seid.

Bei uns lief bisher immer Hartz IV direkt auf mein Konto, die Miete habe ich vom Jobcenter aus überweisen lassen, so dass sie bei mir gar nicht einging und unser Texter-Geld lief auf Jürgens Konto.

Das ändert sich nun insofern, dass ich als Rentnerin die Miete selbst überweisen muss, weil Jürgen so viel ALG-II-Anspruch, dass es noch für die volle Miete reicht, gar nicht mehr haben wird, da ich davon ausgehe, meine Rente wird dazu zu hoch sein.

Davon wiederum bin ich Jürgen dann ja aber trotzdem unterhaltspflichtig und bleibe als zahlendes Familienmitglied in der Bedarfsgemeinschaft .. als jemand, die Anspüche geltend machen kann, bleibe ich wiederum nicht in der Bedarfsgemeinschaft.

Sowas begeistert einen ja ohnehin in diesem Staat. Auch dass man als alter Mensch nichtmal einen Freibetrag bei der Rente hat, sondern sich nur einen Freibetrag erarbeiten kann, indem man neben der Rente noch weiterarbeitet.

Aber nun gut .. die Rentenstelle hat übrigens noch immer nicht geschafft, meinen Rentenantrag mal abschließend zu bearbeiten .. seit Juli 18 ...obwohl wir ja nun schon Januar 19 haben und ich ab März 19 bereits Rentnerin bin .. auch toll ...aber da neulich Fragen kamen, die ich beantworten musste, haben sie immerhin doch wirklich bereits mit dem Rechnen angefangen.

Na ja .. sollten sie es bis März nicht schaffen, kann ich zur Überbrückung Sozialhilfe beantragen, die sich das dann sicher von der Rentenstelle wiederholen werden, was ich solange kriege .. verhungern werden wir also nicht.

Dennoch hab ich mal geschaut, wie viel denn eigentlich auf meinem Konto eingehen darf, bevor man mir da was pfänden könnte, sollte jemand auf die Idee kommen, das zu tun .. aktuell hat von uns keiner Pfändungen auf seinem Konto laufen, um Spekulationen der Leute, die diesen Blog nicht wohlwollend, sondern nur deshalb lesen, einem was anhängen zu wollen, vorzubeugen.

Es interessiert mich nur ganz allgemein.

Die letzten Pfändungsgrenzen wurden am 1.7.17 festgesetzt .. die nächsten werden am 1.7.19 festgesetzt. Das wird immer alle 2 Jahre gemacht.

Bei unserem 2-Personen-Haushalt dürfen demnach zwischen 1.570 und 1.579 Euro eingehen, bevor man uns was wegpfänden dürfte.

Ich gehe nicht davon aus, dass meine Rente und das, was Jürgen dann noch zusteht, so viel sein werden .. es passiert uns also dann trotzdem nichts.

Gut zu wissen.

Wenn Ihr für Eure Familie was in dieser Art sucht, unten ist der Link, wo Ihr finden könnt, mit wie viel Zahlungseingang Ihr noch im sicheren Bereich seid.


LG
Renate

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