Montag, 17. Dezember 2018

Wichtiges Urteil für selbständige ALG-II-Aufstocker vom Bundessozialgericht

Gegen eine Leistungsfestsetzung auf Null wegen Fristversäumnis kann man sich wehren

Neuerdings passiert es immer wieder, dass die Jobcenter Selbständigen, die es aus irgendeinem Grund nicht schaffen, die abschließende EKS nach dem entsprechenden Halbjahr binnen der folgenden 2 Monate einzureichen, dann rückwirkend den gesamten Bedarf auf Null runtergesetzt haben.

Das hat das Bundessozialgericht jetzt unterbunden, man kann sich also dagegen zur Wehr setzen.

Wie findet Ihr in diesem Link von Sozialberatung Kiel:


LG
Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen